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chronischLEBEN fragt nachBrauchen wir etwa einen " Rollstuhl-Führerschein"?

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Brauchen wir etwa einen Führerschein für Rolli-Fahrerinnen und - fahrer? Diese zunächst kurios anmutende Frage wird durchaus gestellt - und das nicht erst, seit bei einem tragischen Unfall in Braunschweig, bei dem ein 80jähriger Fußgänger dem Bedienfehler eines 56jährigen Fahrers eines Elektro-Rollstuhls zum Opfer fiel: Der Rollstuhlfahrer hatte bei einem Ausweichmanöver Vorwärts- und Rückwärtsgang verwechselt und den alten Mann angefahren, der daraufhin unglücklich stürzte und an den Folgen des Zusammenstoßes verstarb.

Die Tatsachen sind weniger sensationell als dieser außergewöhnliche und tragische Unfall - aber sie werden möglicherweise viele in Sachen "Rollstuhl-Führerschein" verblüffen: Nein, es gibt (noch) keinen Führerschein für das Hilfsmittel Rollstuhl - und ja: Es gibt diesen "Führerschein" doch. In ihrer Mobilität stark eingeschränkte behinderte Menschen müssen bislang aber keine "Rolli-Fahrschule" besuchen, geschweige denn die von anderen Fahranfängern gefürchteten theoretischen und praktischen Fahrprüfungen absolvieren.

   "Führerschein" vom Doc   

Den "Rolli-Führerschein" stellen die Ärzte aus, die eine Verordnung für Rollstühle ausstellen. Die Krankenkassen als Kostenträger fordern eine Bescheinigung des verordnenden Arztes, in der die sowohl die mentale als auch körperliche Befähigung der künftigen Rollstuhl-"Piloten" bescheinigt wird, sich mit einem selbstfahrenden (also nicht von Dritten geschobenen) manuell oder per E-Motor(zusatz)Antrieb bewegten Rollstuhl sicher im Gewusel des Straßenverkehr zu bewegen, ohne sich oder andere zu gefährden.

Diese Bescheinigung bekommen die Rolli-Fahrer aber nicht als "Ausweis". Außerdem: Wer reich genug ist, sich einen teuren Elektro-Rollstuhl oder mehr oder weniger rasanten manuellen Aktiv-Rollstuhl, eventuell "getunt" per Zuggerät oder Achs-/Nabenantrieb, privat zu kaufen, umgeht locker die Bescheinigung eines Arztes hinsichtlich seiner Fahreignung.

   Wer das Sanihaus nicht schrottet - darf los    

Eine weitere "Hürde" vor dem Lospreschen mit Rollstühlen sollte nicht unerwähnt bleiben: Die Hersteller elektrischer Rollstuhl(Zusatz)Antriebe verlangen in der Regel die Unterschrift von Händler und RollstuhlFahrer, dass sie ausführlich in die "Kunst" der praktizierten Mobilität mit Hilfe des Rollstuhl unterwiesen wurden und auch entsprechende Probefahrten erfolgreich und ohne das Mobiliar des Sanitätshauses zu "schrotten" absolviert haben.

Die Umgehung der ärztlichen Begutachtung - nennen wir sie ruhig mal "Rolli-Führerschein" durch privaten Kauf scheint bei den allgemein üblichen Höchstgeschwindigkeiten von entweder 6 oder 10 km/h nicht weiter riskant zu sein. Je nach mentaler oder körperlicher Beeinträchtigung sollte aber doch die Frage nach zumindest dieser ärztlichen Begutachtung vor dem Kauf von allen selbstfahrenden Rollstühlen erlaubt sein - auch von solchen, die aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Außerdem gibt es auch Zuggeräte für Rollstühle, die locker 20- 30 Stundenkilometer "schaffen":

Kein ernsthaftes Problem oder Grund zur Sorge, wenn die Fahrer fit genug sind, diese "Rolli-Raketen" sicher, vor allem reaktionsschnell zu bedienen; aber genau davon darf man bei uns behinderten Menschen nicht ohne kritisch nachzufragen ausgehen.

Jos van Aken

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