(Mindestens) zweimal hinschauen lohnt sich immer. Ein Musterbeispiel dafür sind Berichte über eine Petition derzeit aktuelle an den Deutschen Bundestag. Auf den ersten Blick scheint die Forderung, die von knapp 60.000 Menschen unterschrieben wurde, vernünftig und unterstützenswert zu sein. Wer genauer hinschaut, entdeckt eine reine Marketing-Aktion der Pharmaindustrie, die mit dem Wohl der betroffenen Patienten letztlich nichts, aber auch gar nichts zu tun hat.
Initiiert wurde die Petition -Kenner der Szene wundert es nicht - von der angeblichen Patienten-Organisation für Parkinson-Patienten, der d"Deutschen Parkinson Vereinigung (dPV) und deren Geschäftsführer Friedrich Wilhelm Mehrhoff. Die dPV fällt immer wieder durch ihre Nähe zu Pharmaunternehmen auf.
Worum geht es?
Kein "aut idem" mehr - ausschließlich für Parkinson-Patienten?
Der Petitionsausschuss des Bundestages berät nämlich am kommenden Montag darüber, ob Parkinson-Patienten von der "aut idem"-Regel ausgenommen werden sollen. Im Klartext: Würde der Bundestag der Petition der angeblichen Patientenvertreter folgen, bekämen alle an Parkinson erkrankten Menschen ausschließlich die vom Arzt verordneten Medikamente (übrigens nicht etwa "nur" die speziellen Parkinson-Präparate). Die Folge: Die Apotheken dürften nicht mehr die verschriebenen Medikamente gegen preiswertere Präparate anderer Hersteller mit dem gleichen Wirkstoff (und teilweise anderen Füll- und Hilfsstoffen) austauschen.
Hintergrund: Die Krankenkassen müssen wirtschaftlicher als bisher arbeiten, um die Kostenexplosion im Gesundheitswesen, die fast ausschließlich von den Versicherten getragen wird, in Grenzen zu halten. Ein wichtiges Instrument der Kostenminimierung ist die aut-idem Regel. Aut idem, das ist Mediziner- und Apotheker-Latein und bedeutet übersetzt soviel wie "oder etwas gleichartiges" - eben ein Medikament mit gleichem Wirkstoff. Als sogenannter "Re-Import" oder Generikum, das nach dem von den Pharmakonzernen meist völlig willkürlich diktierten schamlos überteuerten Preisdiktat, wesentlich preisgünstiger verkauft wird, nachdem der Patentschutz für das Präparat endet.
Irgendwann ist an sich Schluss mit Phantasiepreisen
Die Pharmakonzerne, die weniger das Wohl der Patienten als die Maximierung ihrer ohnehin irrwitzigen Milliardengewinne im Blick haben, sind verständlicherweise alles andere als "amused" oder erfreut, wenn durch den gesetzlich reglementierten Verkauf preisgünstiger Medikamente mit gleichem Wirkstoff an ihren Gewinnmargen gekratzt wird.
Und die Pharmafirmen mitsamt der ihnen in Vasallentreue ergebene "Patientenverband" dPV haben tatsächlich ein gewichtiges Argument zur Hand, wenn es um die nicht austauschbare Verordnung einiger Parkinsonmedikamente geht. Beispiel L-Dopa (Levodopa). Bei der Behandlung des Morbus Parkinson mit diesem ältesten und nach wie vor wirksamsten Medikament kommt es bekanntlich nicht zuletzt darauf an, dass die Patienten regelmäßig und pünktlich die gleiche Menge des Wirkstoffs einnehmen - sagen zumindest viele Neurologen.
Die unterschiedlichen L-Dopa-Präparate enthalten aber -ganz legal - deutlich von den auf der Packung angegebene Wirkstoffmengen. Eine L-Dopa-Pille mit der Mengenangabe 100 mg kann durchaus lediglich 90 mg oder 110 mg enthalten. In der Praxis bedarf es allerdings keiner publikumswirksamen Petition eines Herrn Meerhoff und seiner dPV, um dieses Problem zu lösen: jedes Kassen-Rezept, das wir als Patienten vom Arzt erhalten, hat an sich den weiter oben erwähnten Hinweis "aut idem". Streicht der Arzt diesen Hinweis mit einem X (irrtümlich wird immer wieder angenommen, er würde das aut idem ANkreuzen), dann liefert die Apotheke das im Rezept angegebene Original-Präparat.
Bei reinem L-Dopa spielt das übrigens preislich keine Rolle, weil dieser Wirkstoff bereits lange nicht mehr unter dem Preisdiktat eines Patents steht.die Pharmakonzerne lassen deshalb nichts unversucht, die Ärzte zur Verschreibung von Kombipräparaten zu bewegen - nicht unbedingt, weil diese uns besser täten: Oft sind die in dem L-Dopa-Kombipräparat vielmehr sauteuer (weil noch durch Patente geschützte) Wirkstoffe. Und das bringt dann den begehrten Supergewinn.
Das angebliche Problem ist bereits heute keines
Was für das L-Dopa gilt - nämlich das "AusXen" des "aut idem" aus medizinischen Gründen - ist auch bei jedem anderen Parkinson-Medikament möglich - und im Einzelfall auch sinnvoll: Es kann nämlich duraus sein, dass einzelne Patienten zum Beispiel bestimmte Füll- oder Hilfsstoffe des preiswerteren Generikums nicht vertragen. Auch ohne Petition und Gesetzesänderung kann der Arzt in solchen Fällen mit einem einfachen X auf dem Rezept dafür sorgen, dass der betroffene Patient das für ihn "richtige" Medikament in der verträglichen Zusammensetzung erhält. Die umstrittenen Rabattverträge der Krankenkassen mit Pharmafirmen greifen dann nicht.
Mit der Forderung des Pharmafreundes Mehrhoff und der von ihm geführten dPV nach einer generellen Aufhebung der aut idem-Regel für alle Medikamente,mdie Parkinson-Patienten verschrieben werden - also auch für solche, die mit der Parkinson-Therapie nichts zu tun haben - verletzt der dPV-Geschäftsführer in eklatanter Weise den Gleichheitsgrundsatz. In der Petition wird argumentiert, dass die meisten der Parkinson-Patienten täglich fünf unterschiedliche Medikamente und mehr schlucken müssen. Das dürfte auch für die meisten Betroffenen anderer chronischer Krankheiten gelten.
Initiiert wurde die Petition -Kenner der Szene wundert es nicht - von der angeblichen Patienten-Organisation für Parkinson-Patienten, der d"Deutschen Parkinson Vereinigung (dPV) und deren Geschäftsführer Friedrich Wilhelm Mehrhoff. Die dPV fällt immer wieder durch ihre Nähe zu Pharmaunternehmen auf.
Worum geht es?
Kein "aut idem" mehr - ausschließlich für Parkinson-Patienten?
Der Petitionsausschuss des Bundestages berät nämlich am kommenden Montag darüber, ob Parkinson-Patienten von der "aut idem"-Regel ausgenommen werden sollen. Im Klartext: Würde der Bundestag der Petition der angeblichen Patientenvertreter folgen, bekämen alle an Parkinson erkrankten Menschen ausschließlich die vom Arzt verordneten Medikamente (übrigens nicht etwa "nur" die speziellen Parkinson-Präparate). Die Folge: Die Apotheken dürften nicht mehr die verschriebenen Medikamente gegen preiswertere Präparate anderer Hersteller mit dem gleichen Wirkstoff (und teilweise anderen Füll- und Hilfsstoffen) austauschen.
Hintergrund: Die Krankenkassen müssen wirtschaftlicher als bisher arbeiten, um die Kostenexplosion im Gesundheitswesen, die fast ausschließlich von den Versicherten getragen wird, in Grenzen zu halten. Ein wichtiges Instrument der Kostenminimierung ist die aut-idem Regel. Aut idem, das ist Mediziner- und Apotheker-Latein und bedeutet übersetzt soviel wie "oder etwas gleichartiges" - eben ein Medikament mit gleichem Wirkstoff. Als sogenannter "Re-Import" oder Generikum, das nach dem von den Pharmakonzernen meist völlig willkürlich diktierten schamlos überteuerten Preisdiktat, wesentlich preisgünstiger verkauft wird, nachdem der Patentschutz für das Präparat endet.
Irgendwann ist an sich Schluss mit Phantasiepreisen
Die Pharmakonzerne, die weniger das Wohl der Patienten als die Maximierung ihrer ohnehin irrwitzigen Milliardengewinne im Blick haben, sind verständlicherweise alles andere als "amused" oder erfreut, wenn durch den gesetzlich reglementierten Verkauf preisgünstiger Medikamente mit gleichem Wirkstoff an ihren Gewinnmargen gekratzt wird.
Und die Pharmafirmen mitsamt der ihnen in Vasallentreue ergebene "Patientenverband" dPV haben tatsächlich ein gewichtiges Argument zur Hand, wenn es um die nicht austauschbare Verordnung einiger Parkinsonmedikamente geht. Beispiel L-Dopa (Levodopa). Bei der Behandlung des Morbus Parkinson mit diesem ältesten und nach wie vor wirksamsten Medikament kommt es bekanntlich nicht zuletzt darauf an, dass die Patienten regelmäßig und pünktlich die gleiche Menge des Wirkstoffs einnehmen - sagen zumindest viele Neurologen.
Die unterschiedlichen L-Dopa-Präparate enthalten aber -ganz legal - deutlich von den auf der Packung angegebene Wirkstoffmengen. Eine L-Dopa-Pille mit der Mengenangabe 100 mg kann durchaus lediglich 90 mg oder 110 mg enthalten. In der Praxis bedarf es allerdings keiner publikumswirksamen Petition eines Herrn Meerhoff und seiner dPV, um dieses Problem zu lösen: jedes Kassen-Rezept, das wir als Patienten vom Arzt erhalten, hat an sich den weiter oben erwähnten Hinweis "aut idem". Streicht der Arzt diesen Hinweis mit einem X (irrtümlich wird immer wieder angenommen, er würde das aut idem ANkreuzen), dann liefert die Apotheke das im Rezept angegebene Original-Präparat.
Bei reinem L-Dopa spielt das übrigens preislich keine Rolle, weil dieser Wirkstoff bereits lange nicht mehr unter dem Preisdiktat eines Patents steht.die Pharmakonzerne lassen deshalb nichts unversucht, die Ärzte zur Verschreibung von Kombipräparaten zu bewegen - nicht unbedingt, weil diese uns besser täten: Oft sind die in dem L-Dopa-Kombipräparat vielmehr sauteuer (weil noch durch Patente geschützte) Wirkstoffe. Und das bringt dann den begehrten Supergewinn.
Das angebliche Problem ist bereits heute keines
Was für das L-Dopa gilt - nämlich das "AusXen" des "aut idem" aus medizinischen Gründen - ist auch bei jedem anderen Parkinson-Medikament möglich - und im Einzelfall auch sinnvoll: Es kann nämlich duraus sein, dass einzelne Patienten zum Beispiel bestimmte Füll- oder Hilfsstoffe des preiswerteren Generikums nicht vertragen. Auch ohne Petition und Gesetzesänderung kann der Arzt in solchen Fällen mit einem einfachen X auf dem Rezept dafür sorgen, dass der betroffene Patient das für ihn "richtige" Medikament in der verträglichen Zusammensetzung erhält. Die umstrittenen Rabattverträge der Krankenkassen mit Pharmafirmen greifen dann nicht.
Mit der Forderung des Pharmafreundes Mehrhoff und der von ihm geführten dPV nach einer generellen Aufhebung der aut idem-Regel für alle Medikamente,mdie Parkinson-Patienten verschrieben werden - also auch für solche, die mit der Parkinson-Therapie nichts zu tun haben - verletzt der dPV-Geschäftsführer in eklatanter Weise den Gleichheitsgrundsatz. In der Petition wird argumentiert, dass die meisten der Parkinson-Patienten täglich fünf unterschiedliche Medikamente und mehr schlucken müssen. Das dürfte auch für die meisten Betroffenen anderer chronischer Krankheiten gelten.
JvA
chronischLEBEN-Kommentar:Was sollte ein Verein tun, der sich als Vertreter von Menschen und soziale Instanz für Menschen versteht, die von einer bestimmten Krankheit betroffen sind? Dumme Frage: Dieser Verein und seine Verantwortlichen sollen selbstverständlich die Interessen der Mitglieder mit allen legalen Mitteln vertreten - auch der Politik gegenüber. Darf so ein Verein auch die Interessen von wirtschaftlichen Unternehmen vertreten? Ja, darf er - wenn die Interessen der originären Klientel, also der chronisch Kranken - identisch sind mit den Geschäftsinteressen der Firmen. |