In den "Schurkenturm" - Bergfried und Relikt der Burg Hohenberg und später Gefängnis - wollen engagierte Behinderten-Aktivisten den Bürgermeister und Ersten Beigeordneten des Städtchens Horb am Neckar nicht gleich sperren - aber zumindest Buße in Gestalt eines mäßigen Bußgeldes sollte der Mittvierziger, der auf dem Ticket der SPD vor fünf Jahren bei einem "schwarz-roten Deal" in das gut dotierte Verwaltungsspitzenamt gewählt wurde, schon zahlen. Der Kommunalpolitiker war erwischt - und fotografiert worden, als er seinen Wagen ausgerechnet auf einem amtlich für schwerstbehinderte Menschen mit einem blauen Parkausweis abstellte.
Dafür hätte die Bußgeldstelle der "Großen Kreisstadt Horb" ihm eigentlich eine Zahlungsaufforderung über 35 Euro Bußgeld zustellen müssen. Die Horber Ordnungswächter hüteten sich aber, in den Bußgeldkatalog zu schauen, die eine Geldbuße von besagten 35 Euro für das Parken eines Nichtbehinderten von unter 60 Minuten auf einem Schwerbehindertenparkplatz vorschreibt. Menschlich und karrieretechnisch ist diese Arbeitsverweigerung durchaus "verständlich": Der Falschparker ist als Leiter des Dezernats II nämlich Herr über "Recht und Ordnung" in Horb und damit oberster Chef der Bußgeldstelle.
Außerdem hatte der karrierebewusste Bürgermeister Zeitler, der bei seiner Wahl 2010 noch hoch und heilig versprochen hatte, Er wolle "dazu beitragen, dass sich Horb offen, mutig und aktiv den 'nicht ganz einfachen Problemen' stelle, eine seiner Meinung nach gute Ausrede für sein Parken auf dem ausschließlich für schwerst gehbehinderte Menschen mit den Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis und dem amtlichen blauen Parkausweis reservierten Stellplatz (neben dem übrigens ein weiterer "normaler" Parkplatz frei war): Er habe ja nur ganz kurz mal da geparkt und außerdem habe er es eilig gehabt, weil ein Einbruch ins Rathaus gemeldet worden sei.
Die Mitarbeiter von Bußgeldstellen kennen solche und auch intelligentere Ausreden von ertappten Parksündern, denen die Rechte von behinderten Menschen absolut wumpe sind, und die gestrengen Wächter über Recht und Ordnung zeigen sich normalerweise weder "amused" noch sonstwie beeindruckt, wenn Bürger derart eklatant gegen die bürgerlichen "Spielregeln" verstößt - vor allem, wenn Verantwortliche auch noch ohne jede Rücksicht und offenbar ohne Kenntnis der Bedeutung des Wortes "Teilhabe" gleichgültig die Rechte behinderter Menschen beiseite schieben und sich vor möglichen Konsequenzen drücken. Diese Behindertenrechte werden von Verwaltung und Politik in Sonntagsreden immer gern hoch gehalten.
Und ich wette, wenn ich als Otto Normalverbraucher (und Rollstuhlfahrer, aber ohne blauen Parkausweis, weil nur Merkzeichen "G") mit eingeschaltetem Warnblinker "nur mal kurz" auf dem für schwerst gehbehinderte Menschen reservierten Parkplatz gestanden hätte und eine der Politessen des Bürgermeisters Zeitler hätte mich erwischt: Das Ordnungsamt hätte mich (zu Recht übrigens) kräftig zahlen lassen. Auf die Ausrede, eine städtische Politesse sei ja - weil (wohlweislich?) abwesend - gar nicht aktiv geworden, können sich die untertänigen Bußgeldbürokraten und ihr Chef Zeitler auch nicht wirklich herausreden: Es existiert ein Beweisfoto des sich bräsig auf dem Behindertenparkplatz breitmachenden Bürgermeister-Autos.
Aber so ist das leider wohl nicht nur in dem Städtchen Horb am Neckar: Alle Bürger sind gleich vor dem Gesetz - nur ein Bürgermeister Jan Zeitler ist gleicher. ("Bürgermeister" kann durch beliebige andere "Großkopferte ersetzt werden)
Jos van Aken
Hierzu einBericht im "Schwarzwälder Boten"
chronischLEBEN-Glosse: Horber Nachtwächter outet den wahren Übeltäter v. 25.06.2015
Dafür hätte die Bußgeldstelle der "Großen Kreisstadt Horb" ihm eigentlich eine Zahlungsaufforderung über 35 Euro Bußgeld zustellen müssen. Die Horber Ordnungswächter hüteten sich aber, in den Bußgeldkatalog zu schauen, die eine Geldbuße von besagten 35 Euro für das Parken eines Nichtbehinderten von unter 60 Minuten auf einem Schwerbehindertenparkplatz vorschreibt. Menschlich und karrieretechnisch ist diese Arbeitsverweigerung durchaus "verständlich": Der Falschparker ist als Leiter des Dezernats II nämlich Herr über "Recht und Ordnung" in Horb und damit oberster Chef der Bußgeldstelle.
Außerdem hatte der karrierebewusste Bürgermeister Zeitler, der bei seiner Wahl 2010 noch hoch und heilig versprochen hatte, Er wolle "dazu beitragen, dass sich Horb offen, mutig und aktiv den 'nicht ganz einfachen Problemen' stelle, eine seiner Meinung nach gute Ausrede für sein Parken auf dem ausschließlich für schwerst gehbehinderte Menschen mit den Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis und dem amtlichen blauen Parkausweis reservierten Stellplatz (neben dem übrigens ein weiterer "normaler" Parkplatz frei war): Er habe ja nur ganz kurz mal da geparkt und außerdem habe er es eilig gehabt, weil ein Einbruch ins Rathaus gemeldet worden sei.
Die Mitarbeiter von Bußgeldstellen kennen solche und auch intelligentere Ausreden von ertappten Parksündern, denen die Rechte von behinderten Menschen absolut wumpe sind, und die gestrengen Wächter über Recht und Ordnung zeigen sich normalerweise weder "amused" noch sonstwie beeindruckt, wenn Bürger derart eklatant gegen die bürgerlichen "Spielregeln" verstößt - vor allem, wenn Verantwortliche auch noch ohne jede Rücksicht und offenbar ohne Kenntnis der Bedeutung des Wortes "Teilhabe" gleichgültig die Rechte behinderter Menschen beiseite schieben und sich vor möglichen Konsequenzen drücken. Diese Behindertenrechte werden von Verwaltung und Politik in Sonntagsreden immer gern hoch gehalten.
Und ich wette, wenn ich als Otto Normalverbraucher (und Rollstuhlfahrer, aber ohne blauen Parkausweis, weil nur Merkzeichen "G") mit eingeschaltetem Warnblinker "nur mal kurz" auf dem für schwerst gehbehinderte Menschen reservierten Parkplatz gestanden hätte und eine der Politessen des Bürgermeisters Zeitler hätte mich erwischt: Das Ordnungsamt hätte mich (zu Recht übrigens) kräftig zahlen lassen. Auf die Ausrede, eine städtische Politesse sei ja - weil (wohlweislich?) abwesend - gar nicht aktiv geworden, können sich die untertänigen Bußgeldbürokraten und ihr Chef Zeitler auch nicht wirklich herausreden: Es existiert ein Beweisfoto des sich bräsig auf dem Behindertenparkplatz breitmachenden Bürgermeister-Autos.
Aber so ist das leider wohl nicht nur in dem Städtchen Horb am Neckar: Alle Bürger sind gleich vor dem Gesetz - nur ein Bürgermeister Jan Zeitler ist gleicher. ("Bürgermeister" kann durch beliebige andere "Großkopferte ersetzt werden)
Jos van Aken
Hierzu einBericht im "Schwarzwälder Boten"
chronischLEBEN-Glosse: Horber Nachtwächter outet den wahren Übeltäter v. 25.06.2015