
Dabei handelt es sich um Generika von Entacabon, Pramipexol und Ropinirol. Die Zulassungsstudien für die jetzt aus dem Verkehr gezogenen Medikamente waren von der indischen Firma GVK Biosciences in der Zeit zwischen 2008 und 2014 gefälscht worden.
Bei den Parkinson- Medikamenten handelt es sich im einzelnen um
Bei den Parkinson- Medikamenten handelt es sich im einzelnen um
- Entacapon AET 200 mg Filmtabletten, Hersteller: Alfred E.Tiefenbacher (GmbH & Co. KG)
- Entacapon STADA 200 mg Filmtabletten, Hersteller: Stadapharm GmbH
- Pramipexol beta 0,088 mg Tabletten, Hersteller: betapharm Arzneimittel GmbH
- Pramipexol beta 0,18 mg Tabletten, Hersteller: betapharm Arzneimittel GmbH
- Pramipexol beta 0,35 mg Tabletten, Hersteller: betapharm Arzneimittel GmbH
- Pramipexol beta 0,7 mg Tabletten, Hersteller: betapharm Arzneimittel GmbH
- Ropinirol Accord 0,25 mg Filmtabletten, Hersteller: Accord Healthcare Limited
- Ropinirol Accord 0,5 mg Filmtabletten, Hersteller: Accord Healthcare Limited
- Ropinirol Accord 1 mg Filmtabletten, Hersteller: Accord Healthcare Limited
Diese und die anderen in der jetzt veröffentlichten Liste genannten Medikamente dürfen solange nicht mehr in Verkehr gebracht werden, bis der Zulassungsinhaber neue Studien mit Nachweis der Bioäquivalenz vorlegt.
Hinweise auf Gesundheitsgefahren, die den Patienten durch die Einnahme der auf der Liste geführten Arzneimittel entstehen könnten, lägen nicht vor, erklärt das BfArM. Patienten, die noch im Besitz dieser Medikamente sind und sich unsicher seien, ob sie ihr Arzneimittel weiter verwenden können, sollten ein verordnetes Arzneimittel nicht eigenmächtig absetzen, sondern sich an ihren Arzt oder Apotheker wenden, empfiehlt die Bundesbehörde.
„Die Apotheken geben seit heute Morgen keine Arzneimittel mehr ab, deren Zulassungen ruhen“, erklärte dazu der Präsident der Bundesapothekerkammer, Andreas Kiefer. „Die Apotheker sorgen aber dafür, dass betroffene Patienten dennoch mit vergleichbaren Arzneimitteln anderer Hersteller versorgt werden.“
JvA
Hinweise auf Gesundheitsgefahren, die den Patienten durch die Einnahme der auf der Liste geführten Arzneimittel entstehen könnten, lägen nicht vor, erklärt das BfArM. Patienten, die noch im Besitz dieser Medikamente sind und sich unsicher seien, ob sie ihr Arzneimittel weiter verwenden können, sollten ein verordnetes Arzneimittel nicht eigenmächtig absetzen, sondern sich an ihren Arzt oder Apotheker wenden, empfiehlt die Bundesbehörde.
„Die Apotheken geben seit heute Morgen keine Arzneimittel mehr ab, deren Zulassungen ruhen“, erklärte dazu der Präsident der Bundesapothekerkammer, Andreas Kiefer. „Die Apotheker sorgen aber dafür, dass betroffene Patienten dennoch mit vergleichbaren Arzneimitteln anderer Hersteller versorgt werden.“
JvA