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In diesen historischen Bus passen weder Rollstuhl noch E-Scooter |
Der Vorsitzende Richter am Kieler Landgericht Kai Sawatzki gab in der gestrigen Verhandlung wichtige Hinweise, die für ein noch ausstehendes Urteil im Hauptverfahren mit entscheidend sein dürften. Zunächst monierte er, dass nicht nur (per Schwerbehindertenausweis) nachgewiesene behinderte Menschen mit E-Scootern in die Busse wollen; die dürften auch nach einem noch ausstehenden Urteil km Hauptverfahren nicht auf ein Mitfahr-Recht pochen. Im Klartext: Wer lediglich aus Bequemlichkeit mit dem Scooter unterwegs ist - und das ist durchaus nicht die Ausnahme - bleibt voraussichtlich auch weiterhin außen vor, wenn er mit seinem chicen Roller in den Bus will.
Aber auch Behinderte dürfen aller Voraussicht nach auch weiterhin nicht ausnahmslos mit E-Scooter in den Bus. In seiner gestrigen Urteilsbegründung wies Richter Sawatzki darauf hin, dass E-Scoter nicht gleich E-Scooter sei: Man könne man nicht alle Scooter-Modelle technisch über einen Kamm scheren, so Sawatzki. Es gibt hunderte auch in der Bauart zum Teil erheblich unterschiedliche Modelle. Es ist deshalb nicht unwahrscheinlich, dass letztlich einige E-Scooter-Modelle, die bauartbedingt sicher im Bus positioniert werden können in Bussen transportiert werden dürfen - wie ohnehin immer schon die manuellen und elektrisch betriebenen "klassische" Rollstühle. Bereits jetzt scheitern E-Scooter mit einer Länge von mehr als 130 cm aus rein praktischen Gründen an der Busmitfahrt: Sie passen vorn und hinten nicht auf die für Rollstühle und Kinderwagen reservierte Abstellfläche.
Kriterien für die mögliche Mitnahme im Bus könnten nach einer Entscheidung im Hauptverfahren vor dem Kieler Landgericht, das Modellcharakter für das gesamte Bundesgebiet haben dürfte, vor allem folgende Parameter sein: Abmessungen, Gewicht, Wendekreis und Standstabilität.
Ein wichtiger Hinweis auf eine praktikable Lösung, die sowohl dem Recht auf Mobilität behinderter Menschen als auch dem Sicherheitsprinzip gerecht würde, kam vom Kieler Sozialrechtler Sven Picker, schleswig-holsteiniger Landesvorsitzender des Sozialverbandes Deutschland (SoVD). Gegenüber den "Kieler Nachrichten" forderte Picker die Parteien müssten sich jetzt mit Kieler Sanitätshäusern zusammensetzen, um Standards für beförderungsfähige E-Scooter festzulegen..
JvA