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Nach Scooter-Urteil in KielRichter zeichnet "Silberstreif an Scooter-Horizont"Mögliche Kriterien: Klein, wendig und vor allem standfest

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In diesen historischen Bus passen weder Rollstuhl noch E-Scooter
Heute wurden Einzelheiten aus der gestrigen Verhandlung vor dem Kieler Landgericht bekannt, bei der ein Antrag des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) auf eine Einstweilige Verfügung gegen die Kieler Verkehrsbetriebe erneut abgewiesen worden war. Die Folge: Zumindest in Kiel dürfen E-Scooter bis auf weiteres nicht in Bussen transportiert werden. Aber es gibt auch und gerade nach dem gestrigen Urteil wieder mehr als nur den sprichwörtlichen Silberstreif am Horizont für behinderte Menschen, die mit dem E-Scooter in Bussen transportiert werden wollen. Allerdings dürfte das nach einer endgültigen Entscheidung nicht für alle E-Scooter-Fans gelten - und vor allem nicht für jedes Scooter-Modell.

Der Vorsitzende Richter am Kieler Landgericht Kai Sawatzki gab in der gestrigen Verhandlung wichtige Hinweise, die für ein noch ausstehendes Urteil im Hauptverfahren mit entscheidend sein dürften. Zunächst monierte er, dass nicht nur (per Schwerbehindertenausweis) nachgewiesene behinderte Menschen mit E-Scootern in die Busse wollen; die dürften auch nach einem noch ausstehenden Urteil km Hauptverfahren nicht auf ein Mitfahr-Recht pochen. Im Klartext: Wer lediglich aus Bequemlichkeit mit dem Scooter unterwegs ist - und das ist durchaus nicht die Ausnahme - bleibt voraussichtlich auch weiterhin außen vor, wenn er mit seinem chicen Roller in den Bus will.

Aber auch Behinderte dürfen aller Voraussicht nach auch weiterhin nicht ausnahmslos mit E-Scooter in den Bus. In seiner gestrigen Urteilsbegründung wies Richter Sawatzki darauf hin, dass E-Scoter nicht gleich E-Scooter sei: Man könne man nicht alle Scooter-Modelle technisch über einen Kamm scheren, so Sawatzki. Es gibt hunderte auch in der Bauart zum Teil erheblich unterschiedliche Modelle. Es ist deshalb nicht unwahrscheinlich, dass letztlich einige E-Scooter-Modelle, die bauartbedingt sicher im Bus positioniert werden können in Bussen transportiert werden dürfen - wie ohnehin  immer schon  die manuellen und elektrisch betriebenen "klassische" Rollstühle. Bereits jetzt scheitern E-Scooter mit einer Länge von mehr als 130 cm aus rein praktischen Gründen an der Busmitfahrt: Sie passen vorn und hinten nicht auf die für Rollstühle und Kinderwagen reservierte Abstellfläche. 

Kriterien für die mögliche Mitnahme im Bus könnten nach einer Entscheidung im Hauptverfahren vor dem Kieler Landgericht, das Modellcharakter für das gesamte Bundesgebiet haben dürfte, vor allem folgende Parameter sein: Abmessungen, Gewicht, Wendekreis und Standstabilität.

Ein wichtiger Hinweis auf eine praktikable Lösung, die sowohl dem Recht auf Mobilität behinderter Menschen als auch dem Sicherheitsprinzip gerecht würde, kam vom Kieler Sozialrechtler Sven Picker, schleswig-holsteiniger Landesvorsitzender des Sozialverbandes Deutschland (SoVD). Gegenüber den "Kieler Nachrichten" forderte Picker die Parteien müssten sich jetzt mit Kieler Sanitätshäusern zusammensetzen, um Standards für beförderungsfähige E-Scooter festzulegen..

JvA

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