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chronischLEBEN KolumneZwangsausschlafen - ohne mich

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Soll ich oder soll ich nicht? Ich muss wohl. Aber ich tu's nicht. Nein, ich weigere mich einfach. Ich mach den Spielverderber. Ich gönn' mir ja sonst nicht so viel. Aber ich mag mich nicht zwingen lassen. Macht doch alle, was ihr sollt. Aber ohne mich.

Während sich die Nation pflichtschuldig morgen früh noch eine Stunde - wahrscheinlich schlaflos - im Bett rumquält und sich nicht entscheiden kann, ob sie das staatliche Diktat nun besser rechts- oder linkslägrig, auf dem Bauch oder eher in Rückenlage ausliegen sollte, werde ich wie gewohnt aufstehen, zur gleichen Zeit wie immer, wenn auch nicht zur gleichen Stunde. Während die Funkuhr-Sklaven sich ruhelos in den Kissen wälzen und darauf warten, dass die ordentliche, nein: die verordnete offiziöse, staatlich genehmigte Uhrzeit endlich den Wecker piepsen lässt, sitze ich längst ausgeschlafen und frischgeduscht in bester Sonntagslaune am üppig gedeckten Frühstückstisch, freue mich auf die Brötchen, die schon appetitfördernd im Backofen duften, und nehme den ersten, den köstlichsten Schluck tiefschwarzen aromatischen Morgenkaffee.

Nein, ich lass mich nicht in die Winterzeit zwingen.

Und wenn all die anderen brav-ordentlichen Winterzeit-Bürger endlich aufstehen dürfen und sich erleichtert unter die Dusche flüchten – dann leg' ich mich - ganz wie zu Sommerzeit-Zeiten - nochmal ein Stündchen auf die Couch und träum‘ mir was vom Frühling - genauer gesagt vom letzten Märzsonntag . Da bin ich dank Umstellung auf Sommerzeit dann auch wieder mit der Uhrzeit im Reinen.

Aber weil ich eben doch kein beinharter Staatsfeind bin, will ich mal nicht so sein und schlaf meinetwegen ab Montag dann auch mal ein Stündchen länger. Der Klügere gibt nach.

Ansonsten grüßt zeitlos

Ihr / euer Jos van Aken (Norbert Jos Maas)

(Erstveröffentlicht am 27.10.2012 in der ersten Version des Blogs chronischLEBEN)

Nicht nur zu Allerseelen - Gedankenreise zu den Vorangegangenen

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"Allerseelen" ist heute. Eigentlich ja ein Tag, an dem gefälligst nur Christen - und von denen auch nicht alle, sondern nur die römisch-katholischen - ihrer Toten gedenken. Und das mit Lichtern auf den (natürlich römisch-katholischen) Gräbern der Friedhöfe. 


Weil ich aber der Meinung bin: Tot ist tot, und der Tod kümmert sich eher weniger um Feinheiten des (Aber)Glaubens oder fundamental-fundamentalistische Lebens- und Sterbensregeln, gedenke ich meiner ganz persönlichen Toten - von der Mutter über den nie kennengelernten Bruder bis hin zu meinem unvergessenen Hund -  da, wo ich mich ihnen am nächsten fühle: Das ist hier, im evangelisch-lutherischen Dom St. Blasii zu Braunschweig. 


Hier mache ich nicht nur zu Allerseelen gern mal eine Pause, setze mich unter das uralte Kreuz des Meisters Imervard, zünde eine Kerze an und lass meinen Gedanken freien Lauf - ungestört durch die laute Welt. Und auch die Touristen sind - meist - dezent und lassen mir und den Menschen und den Tieren, zu denen mich meine Gedankenreise führt, unseren Frieden.


Macht's gut. Man sieht sich (wahrscheinlich eher nicht - aber an einem römisch-katholischen Feiertag mag mir die scheinbar fromme Lüge gestattet sein).


Jos van Aken

teils teils

chronischLEBEN fragt nachBrauchen wir etwa einen " Rollstuhl-Führerschein"?

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Brauchen wir etwa einen Führerschein für Rolli-Fahrerinnen und - fahrer? Diese zunächst kurios anmutende Frage wird durchaus gestellt - und das nicht erst, seit bei einem tragischen Unfall in Braunschweig, bei dem ein 80jähriger Fußgänger dem Bedienfehler eines 56jährigen Fahrers eines Elektro-Rollstuhls zum Opfer fiel: Der Rollstuhlfahrer hatte bei einem Ausweichmanöver Vorwärts- und Rückwärtsgang verwechselt und den alten Mann angefahren, der daraufhin unglücklich stürzte und an den Folgen des Zusammenstoßes verstarb.

Die Tatsachen sind weniger sensationell als dieser außergewöhnliche und tragische Unfall - aber sie werden möglicherweise viele in Sachen "Rollstuhl-Führerschein" verblüffen: Nein, es gibt (noch) keinen Führerschein für das Hilfsmittel Rollstuhl - und ja: Es gibt diesen "Führerschein" doch. In ihrer Mobilität stark eingeschränkte behinderte Menschen müssen bislang aber keine "Rolli-Fahrschule" besuchen, geschweige denn die von anderen Fahranfängern gefürchteten theoretischen und praktischen Fahrprüfungen absolvieren.

   "Führerschein" vom Doc   

Den "Rolli-Führerschein" stellen die Ärzte aus, die eine Verordnung für Rollstühle ausstellen. Die Krankenkassen als Kostenträger fordern eine Bescheinigung des verordnenden Arztes, in der die sowohl die mentale als auch körperliche Befähigung der künftigen Rollstuhl-"Piloten" bescheinigt wird, sich mit einem selbstfahrenden (also nicht von Dritten geschobenen) manuell oder per E-Motor(zusatz)Antrieb bewegten Rollstuhl sicher im Gewusel des Straßenverkehr zu bewegen, ohne sich oder andere zu gefährden.

Diese Bescheinigung bekommen die Rolli-Fahrer aber nicht als "Ausweis". Außerdem: Wer reich genug ist, sich einen teuren Elektro-Rollstuhl oder mehr oder weniger rasanten manuellen Aktiv-Rollstuhl, eventuell "getunt" per Zuggerät oder Achs-/Nabenantrieb, privat zu kaufen, umgeht locker die Bescheinigung eines Arztes hinsichtlich seiner Fahreignung.

   Wer das Sanihaus nicht schrottet - darf los    

Eine weitere "Hürde" vor dem Lospreschen mit Rollstühlen sollte nicht unerwähnt bleiben: Die Hersteller elektrischer Rollstuhl(Zusatz)Antriebe verlangen in der Regel die Unterschrift von Händler und RollstuhlFahrer, dass sie ausführlich in die "Kunst" der praktizierten Mobilität mit Hilfe des Rollstuhl unterwiesen wurden und auch entsprechende Probefahrten erfolgreich und ohne das Mobiliar des Sanitätshauses zu "schrotten" absolviert haben.

Die Umgehung der ärztlichen Begutachtung - nennen wir sie ruhig mal "Rolli-Führerschein" durch privaten Kauf scheint bei den allgemein üblichen Höchstgeschwindigkeiten von entweder 6 oder 10 km/h nicht weiter riskant zu sein. Je nach mentaler oder körperlicher Beeinträchtigung sollte aber doch die Frage nach zumindest dieser ärztlichen Begutachtung vor dem Kauf von allen selbstfahrenden Rollstühlen erlaubt sein - auch von solchen, die aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Außerdem gibt es auch Zuggeräte für Rollstühle, die locker 20- 30 Stundenkilometer "schaffen":

Kein ernsthaftes Problem oder Grund zur Sorge, wenn die Fahrer fit genug sind, diese "Rolli-Raketen" sicher, vor allem reaktionsschnell zu bedienen; aber genau davon darf man bei uns behinderten Menschen nicht ohne kritisch nachzufragen ausgehen.

Jos van Aken

Harscher-Vatikan-Nachruf"Lebens"-Experte verunglimpft 29jährige Krebskranke und ihren Freitod

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Foto: Wikipedia/Presidência da Republica/

Roberto Stuckert Filho
Der Vatikan und sein Staatschef,  Jorge Mario Bergoglio, mittlerweile besser bekannt als Papst Franziskus, bemühen sich nach der Wahl des 77jährigen argentinischen Jesuiten redlich, das arg lädierte Image der von Skandalen in ihren Grundfesten erschütterten römisch-katholischen Kirche aufzupolieren. Aber so nett und betont bescheiden der auf rote Schühchen, Prunk-Residenz und Staatskarossen verzichtende Bergoglio auch daherkommt: Wenn es hart auf hart kommt, zeigen die Hardcore-Kardinäle ihrem Franzl doch, wo der reaktionäre Hammer hängt: Jetzt schrieben die starrsinnigen Greise - ohne von ihrem doch ach so barmherzigen Stellvertreter Gottes auf Erden daran gehindert zu werden - der 29jährigen US-Amerikanerin Brittany Maynard ins Gebetbuch - oder richtiger ins Grab, dass ihr Tun "zu verurteilen sei". Die junge, an einem unheilbaren Hirntumor leidende Frau habe "einen Fehler gemacht", als sie  "angenommen habe, würdevoll zu sterben", in dem sie den Zeitpunkt ihres Todes eigenverantwortlich selbst bestimmte.

Brittany Maynard hatte ihre Selbsttötung öffentlich gemacht und die letzten Monate und Wochen ihres Lebens bewusst genutzt, um sich für aktive Sterbehilfe einzusetzen. Ihre bewegenden Videobotschaften wurden im Internet millionenfach geklickt. Am Samstag nahm die 29-Jährige im Beisein ihrer Familie tödliche Medikamente ein.

Dass die katholische Kirche den Freitod kategorisch ablehnt, ist an sich nichts Neues. Ungewöhnlich ist die demonstrative und harsche Verurteilung eines aktuellen Einzelfalls, der einer Verunglimpung der schwerkranken jungen Frau nach ihrem selbstbestimmten Sterben gleichkommt; daran ändert auch der scheinheilige Satz "Wir verurteilen keine Personen" in der Presseerklärung des Leiters der päpstlichen Akademie für das Leben, Ignacio Carrasco de Paula gegenüber der italienischen Nachrichtenagentur Ansa nichts.

Dass die Kirche an ihrer Menschen- und lebensfeindlichen starren Haltung in Sachen selbstbestimmtes Sterben und Sterbehilfe festhält und dabei nicht davor zurückschreckt, die schwere Entscheidung der jungen Frau, die wohlüberlegt beschloss, in Würde zu Sterben, in den frommen Dreck zu ziehen, daran läßt der Vatikan-Experte "für das Leben" keinerlei Zweifel: "Der Akt (des selbstbestimmten Sterbens) an sich sei zu verurteilen, so de Paula: "Diese Frau hat es gemacht und angenommen, würdevoll zu sterben. Doch hier ist der Fehler. Sich das Leben zu nehmen, ist keine gute Sache, sondern eine schlechte. Denn es heißt, Nein zu sagen zum eigenen Leben".

Als während des Nazi-Terrors in Deutschland Behinderte alles andere als selbstbestimmt starben, sondern dem Massenmord der Nazis zum Opfer fielen, weil ihr Leben angeblich "nicht lebenswert war", fand der Vatikan keine deutlichen Worte: Dem früheren Nuntius des Vatikans in Berlin und dann regierende Papst Pius XII. war es wichtiger, sich mit dem Mörder-Regime zu arrangieren. Dass die katholische Kirche nach dem Zweiten Weltkrieg den Nazi-Massenmördern massenhaft zur Flucht verhalf und ihre Flucht organisierte, war dann irgendwie nur logisch.

Die schamlose und die Würde der Brittany Maynard  verletzende offizielle Erklärung zu ihrem tragischen Ausscheiden aus dem Leben ist lediglich eine Fortsetzung der Politik des neuen Papstes, auf den viele Gläubige ihre Hoffnung gesetzt hatten. Einige weitere Beispiele: Nach außen verurteilt die Kirchenregierung entrüstet den Mißbrauch tausender Mädchen und Jungen durch katholische Priester - im Vatikan gilt aber nach wie vor das Gesetz, dass "einvernehmliche" sexuelle Handlungen mit über 12jährigen Kindern nicht unter Strafandrohung stehen.

Der Papst selbst hatte offen zu einem "barmherzigen" Umgang mit Schwulen und Lesben aufgerufen. Wer aber erwartet hatte, dass damit eine Öffnung der sexualfeindlichen Kirche  in Richtung Respekt und Toleraz erwartet hatte, wurde kürzlich eines Besseren belehrt: Das Thema "Homosexualität" verschwand sang- und klanglos von der Tagesordnung einer Bis Hilfskonferenz auf höchster Ebene. Es darf wohl angenommen werden,dass Bergoglio, der bis zur Papstwahl als knallharter Konservativer in Kirchenkreisen galt, mit"Barmherzigkeit" allenfalls eine im Einzelfall gnädige Absolution im Beichstuhl von schweren Sünden der schlimmen Lesben und Schwulen gegen das sechste Gebot meinte. 

Jos van Aken

Behinderten-Pöbler läßt uns auf den Bahnsteigen im Regen stehen

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„Wenn sich zwei Kranke miteinander ins Bett legen und ein Kind zeugen, da kommt von Beginn an was Behindertes raus." (GDL-Chef Claus Weselsky im August 2014) Wer solche Vergleiche anstellt, hat sich für mich als seriöser Gewerkschafter ins Aus gepöbelt.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Lokomotivführer Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky, entschuldigte sich zwar für seinen menschenverachtenden Kranke und behinderte Menschen diskriminierenden Vergleich Vergleich zur Gründung der deutlich mitgliederstärkeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) - aber erst als der öffentliche Druck ihn dazu zwang.

Ich betone in diesem Zusammenhang noch einmal, dass ich ein Befürworter ohne Wenn und Aber des Streikrechts zur Durchsetzung von Forderungen der in Gewerkschaften bin. Das schließt auch ein, dass zum Beispiel Bahnkunden von solchen Streiks betroffen werden. Kein Verständnis Habe ich für den derzeitigen viertägigen Streik, zu dem die GDL  Weselsky aufgerufen haben - nicht etwa um die berechtigten Forderungen der Lokführer nach einer Gehaltsaufbesserung um 5 Prozent durchzusetzen - dieses Ziel haben sie längst erreicht. Hier geht es ausschließlich um innergewerkschaftlichen Machtkämpfe. Die rechtfertigen zwar formal auch den derzeitigen Streik - Weselsky nützt das Streikrecht allerdings mittlerweile für seinen Machtkampf mit der DGB-Gewerkschaft EVG.

Jos van Aken



Und das nicht nur zur Weihnachtszeit:Langfingern das Leben ein bisschen schwerer machen - auch am Rollstuhl

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Alle Jahre wieder warnt die Polizei: Augen auf und Taschen zu auf dem Weihnachtsmarkt und im Konsum-Gedrängel in den Städten. Taschendiebe haben erfahrungsgemäß Hochsaison in den Wochen vor dem Fest. chronischLEBEN will und kann nicht all die guten und wichtigen Tipps der Freunde und Helfer wiederholen oder gar vertiefen - vom Portemonnaie, das nicht einladend in die Hosen-Gesäßtasche gehört - und dabei auch noch unstylisch wie eine weiße Tennissocken in der Sandale. Das dürfte ein Klassiker für Taschendiebe sein ebenso wie die weit geöffnete Damenhandtasche mit leicht greifbaren dem Geldbeutel oder das Händy in der Jackentasche. Unser Tipp - und das nicht nur zur Weihnachtszeit: Machen Sie  es Langfingern so schwer wie möglich, wenn Sie  mit dem Rollstuhl unterwegs sind, sei es in der Jingle Bells- oder Last Christmas- Geselligkeit des Weihnachtsmarkt, im Nervenzerfetzenden Gedränge der Kaufhäuser oder auch beim Warten auf die nächste Tiefflurbahn an der Haltestelle.

   Der Klassiker: Smartphone "ziehen" im Vorbeigehen   

Natürlich gelten auch für Menschen, die mit dem Rolli unterwegs sind, die allgemeinen Sicherheits-Ratschläge der Polizei. Zugegeben, ich kann es nicht verhindern, dass mir mein Smartphone von vorbeizuschieben Dieben aus der Hand gerissen wird, während ich gerade mit dem Rollstuhl unterwegs bin und dabei telefoniere - einem bekannten Behinderten-Aktivisten ist das gleich mehrfach passiert. Aber: Muss das tolle Kommunikationsspielzeug unbedingt in einer offen am Rollstuhl zugänglichen Halterung "geparkt" werden, auch wenn das gerade "in" ist? Ich meine: Eher nicht: Diese Halterungen, die uns den leichten Zugriff aufs "Unterwegs-Telefon" erlauben (ja doch, man kannmeinen den Dingern sogar telefonieren), werden von bösen "mit links" geknackt - und weg ist das teure Teil.

Mein Tipp: Männer, die auch sonst alles in ihre geräumigen Hosentaschen stopfen, sollten da ihr Handy gleich dazu packen - auch wenn es etwas unbequem ist, es hervor zu kramen, wenn es gebraucht wird. Es gibt auch kleine Handy-Täschchen, die man sich um den Hals hängt. Wenn dieses Täschchen auch noch in der Jacke unsichtbar baumelt, machen wir es Dieben zumindest nicht allzu leicht.

Portemonnaies mit Scheckkarten usw. Gehören entweder in die Innentasche vonnJacken oder ebenfalls in die ohnehin ausgebeulte Hosentasche. 

Einigermaßen sicher sind Taschen, die hinter den Beinen unter den Rollstuhl gehängt sind. Sie haben den Vorteil, dass sie zudem einigermaßen leicht zugänglich sind - für uns, die legitimen Eigentümer - weniger für Diebe.

   Der Rucksack - macht Langfingern die Arbeit leicht   

Ich gehöre zu den Freunden des guten alten Rucksacks, der an die Rückseite des Rollstuhls in die Griffe gehängt wird. Die Gefahr, dass der komplette Rucksack im eigentlichennWortsinn "gezogen wird", ist überschaubar: Dazu ist eine ganze Menge Kraft gepaart mit Brutalität vonnöten - und wir müssen ja nicht unbedingt vom GAÜ, dem "Größten Anzunehmenden Überfall" ausgehen, dem berüchtigten "worst case". Viel wahrscheinlicher und riskanter ist es, dass geschickte Langfinger wieder einmal das Gewusel zum Beispiel im vorweihnachtlichen Trubel nutzen - und einfach den Reißverschluß des Rucksacks oder der Rollstuhltasche öffnen, um Selbstbedienung nach Gaunerart zu praktizieren.

Ich habe lange gesucht - und habe zunächst keine bezahlbare Lösung gefunden, um den unbeobachteten Weg ins Rucksack-Innere einigermaßen sicher wenigstens zu erschweren.

Dabei ist die Lösung so einfach wie für jeden Geldbeutel erschwinglich: Es sind die kleinen Vorhängeschlösser mit einem Zahlencode, die eigentlich für Koffer gedacht sind. Die meisten Rucksäcke Haben heute recht stabile kleine Metallösen an den geteilten Reißverschlüssen. Diese Ösen kann man übereinander schieben, das Vorhängeschloss durchschieben, zudrücken - das war's.

   007 mit der Lizenz zum Öffnen?   

Absolute Sicherheit gewähren auch diese Schlösser natürlich nicht. Wie erwähnt: Mit einer gehörigen Menge krimineller Energie und Entschlossenheit kann der komplette Rucksack "gezogen" werden, und gegen einschärfest Messer und das Aufschlitzen des Rucksacks nach bester "Jack the Ripper"-Manier ist so ein kleines Schloss auch machtlos. Aber ich stehe mittlerweile wesentlich weniger mißtrauisch und von Ängsten geplagt immRollstuhl an Haltestellen, seit mein Rucksack hinten am Rolli erst entweder nach Kenntis der drei Ziffern des Codes - oder nach mindestens viertelstündigem Rumprobieren aller möglichen Zahlenkombinationen zu öffnen ist. Und ich verrate es bestimmt nur euch, ihr Lienen - unter dem Siegel der Verschwiegenheit natürlich, dass 007 eine der beliebtesten Schloss-Zahlen-Codes ist. Sie wissen doch: Mein Name ist Schloss, Zahlen Schloss. Und ich habe die Lizenz zum Öffnen.

Jos van Aken

chronischLEBEN-Videoblog:Sind Behinderte "normal" und sogar "was wert"?

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Über diese Fragen stolpert jeder, der sich in sogenannten sozialen Netzwerken wie Facebook rumtreibt - oder mit erfrischender Naivität in Internetforen nach Antworten sucht. chronischLEBEN-Blogger Jos van Aken mit einem Video-Podcast zu den Fragen: "Wieviel ist so ein Behinderter eigentlich wert?" und "Ist so ein behinderter Mensch wirklich normal"?

Aktuell im Blog chronischLEBEN Hauptsache Hirntod ... Wie der Deutsche Ethikrat mitHalbwahrheiten zerstörtes Vertrauen in die Organspende reparieren will

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Mit absoluter Transparenz und "sicheren" Kontrollen wollten Mediziner und verantwortliche Entscheidungsträger und Politiker das durch zahlreiche Skandale gründlich zerstörte Vertrauen in die Organspende wiederherstellen, das durch zahlreiche Skandale so gut wie zerstört wurde. Nach zurzeit zum Beispiel in Niedersachsen wieder leicht steigenden Zahlen von Organspendern bemühte sich heute eine prominente Ethikwächterin geradezu, die mühselig wieder aufgebaute Vertrauensbasis wieder zu zerstören.

Was von den vollmundigen Versprechungen der Beteiligten und Verantwortlichen übrig geblieben ist, demonstrierte eindrucksvoll die Vorsitzende des Deutschen Ehikrates, Christiane Woopen im ZDF-heute-Journal. Sie versicherte treuherzig und bemüht in das Kamera-Auge starrend, dass längst alles mit rechten Dingen zugehe rund um die Organentnahme von Spendern.

Konkret ging es bei ihrer Stellungnahme für das ZDF um die heutige Empfehlung des Deutschen Ethikrates an Bundestag und Bundesregierung: Unter dem Vorsitz der Professorin für Ethik und Theorie der Medizin hielt die Mehrheit des Rates daran fest, das der Hirntod das entscheidende und zuverlässige Kriterium für die mögliche Entnahme von Organen bleiben soll. Die Entscheidung fiel nicht einstimmig. Eine Minderheit der Ratsmitglieder meldete Zweifel an der Hirntod-Maxime an.

Bemerkenswert bei dem TV-Auftritt von Woopen: Ihre - möglicherweise nicht einmal gespielte - Sicherheit, dass das Hirntod-Szenario bislang noch nie versagt habe. Mag sein. Zweifel sind allerdings angesagt.

Geflissentlich übersehen hat die Vorsitzende des höchsten medizin-ethischen Gremiums in Deutschland nämlich bei ihrem öffentlich rechtlichen Statement, dass zum Beispiel immJanuar dieses Jahres in einer norddeutschen Klinik erst in buchstäblich letzter Minute bemerkt wurde, dass der Hirntod eines Patienten, dem im nächsten Augenblick Organe entnommen werden sollten, gar nicht festgestellt wurden. Die Reaktion der Verantwortlichen (sinngemäß) "Ist ja noch mal gut gegangen" - oder so. Auf gut Neudeutsch: Cut happens.

Und die Skandale um zum Teil haarsträubende Missstände bei Organtransplantationen in deutschen Kliniken sind auch Jahre später nicht einmal juristisch aufgearbeitet. Ein Beispiel: Ende des vergangenen Jahres wurde der im Göttinger Transplantationsskandal mutmaßlich Hauptverantwortliche, der frühere Leiter der Ttransplantationsklinik, gegen Auflagen auf freien Fuß gesetzt - obwohl der Richter befand, es bestehe weiter Fluchtgefahr.

Fazit nach dem heutigen wesentliche Fakten geflissentlich verschweigenden Fernsehauftritt der obersten Ethik-Wächterin Woopen im ZDF. Wir sollen weiter mit allen Mitteln überredet werden, Organspenderausweise zu unterschreiben - ohne wirklich umfassend informiert zu werden, was wir da eigentlich unterschreiben.

Organspenden können Leben retten - angesichts solcher Öffentlichkeitsarbeit der Experten sollten sich die nach wie vor gut an der Transplantationsmedizin verdienenden Mediziner - und leider auch die schwer Kranken, die auf Organspenden warten, allerdings nicht wundern, wenn nach wie vor weniger Organe zur Verfügung stehen als benötigt werden.

Jos van Aken

chronschLEBEN-Kommentar zum Urteil im Organspendeskandal:Rechtlich fragwürdig - Ethisch eine Katastrophe für Transplantations-Patienten

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Ob der Freispruch des Göttinger Transplantationsmediziners juristisch Bestand hat, ist fraglich. Darüber wird wohl der Bundesgerichtshof in Leipzig zu entscheiden haben. Und es kann allenfalls darüber spekuliert werden, ob der Mediziner dank der rechtlichen Einschätzung des Organspendeskandals durch das Göttinger Landgericht als vorläufig freigesprochener Manipulateur mit einigen moralischen Flecken auf dem blütenweissen Arztkittel "Gewinner" in dem bisher fast dreijährigen Verfahren bleibt.

Die Verlierer des Skandals aber stehen fest: Es sind schwer kranke Menschen, die auf Organspenden angewiesen sind, um weiter leben zu können. Das Vertrauen in die angeblich sicheren und seriösen Praktiken bei der Organspende-Vergabe wurde bekanntlich  durch die seit drei Jahren bekannten Skandale in mehreren Transplantations-Zentren regelrecht zerstzört. Die Zahl der Menschen, die bereit sind, nach ihrem Tod Organe zu spenden ging drastisch zurück. Mittlerweile soll die Spendenbereitschaft sich zwar wieder leicht erhöht haben.

Der Göttinger Freispruch dürfteaber einen weiteren Rückschlag bedeuten. Nicht etwa, weil da ein Fehlurteil gesprochen worden wäre. Das ist, wie gesagt, noch nicht entschieden. 

Sollte der Freispruch letztinstanzlich aber juristisch abgesegnet und rechtskräftig bestätigt werden, wäre das eine Katastrophe. Es würde die Vorbehalte und Bedenken in rechtlichen Beton gießen, die zur Verweigerung der Spenden geführt hat.

Jos van Aken

... und darum geht es: Das Urteil und die Einschätzun des Gerichts
Organspendeskandal: Angeklagter Arzt freigesprochen
"Manipulationen der Patientendaten nur moralisch verwerflich"
Freispruch erster Klasse im Göttinger Organspendeskandal. Der 47jährige Arzt, dem unter anderem vorgeworfen wurde, medizinische Daten manipuliert zu haben, um seinen Patienten eine Vorzugsbehandlung bei der Vergabe von Spenderlebern zu ermöglichen, wurde vom Göttinger Landgericht  in allen Anklagepunkten freigesprochen. In der Begründung hieß es, die Manipulationen des 47jährigen früheren Leiters des Transplantationszentrums an der Universitätsklinik Göttingen seien zum Tatzeitpunkt nicht strafbar gewesen. Es wird erwartet, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig, die eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert hatte, Revision beim Bundesgerichtshof in Leipzig gegen das Urteil einlegen wird.

Mit dem  Göttinger Transplantationsskandal im Jahr 2012 war eine ganze Serie von Verstößen gegen die Richtlinien für die Vergabe von Organspenden an mehreren Transplantationskliniken bekannt geworden. Das Vertrauen in die Seriosität von Organspenden ist seitdem erheblich geschwunden. Das heutige Urteil dürfte kaum dazu beitragen, die Bereitschaft zum Spenden von Organen für Transplantationen wieder zu erhöhen.

Der jetzt vorläufig freigesprochene Mediziner soll  elf Fällen medizinische Daten manipuliert haben, damit seine Patienten bei der Vergabe von Spenderlebern bevorzugt werden. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Durch diese Manipulation der Patientenakten wurden andere Kranke in der europaweiten Warteliste für Organspenden weiter nach hinten geschoben; es könne nicht ausgeschlossen werden, so die Anklage im Jahr 2013, dass einige dieser benachteiligten Patienten in Folge der Manipulationen verstarben. 

Weitere Punkte der Anklage: Der Göttinger Arzt soll in drei Fällen Patienten transplantiert haben, ohne dass eine medizinische Notwendigkeit für die Organspende vorlag. Diese drei Patienten verstarben. Das Gericht begründete seinen Freispruch in diesen Fällen damit, dass es nicht erwiesen sei, dass diese drei Patienten infolge der unnötigen Transplantationen verstorben seien.
Generell vertrat der Vorsitzende Richter Ralf Günther die Ansicht, der Arzt habe zwar gegen Richtlinien der Bundesärztekammer verstoßen. In seiner Urteilsbegründung bestätigte der Richter ausdrücklich, dass  Es Manipulationen gegebenhabe, die nach moralischen Wertvorstellungen auch zu missbilligen seien. Diese Verstöße seien zur Tatzeit aber nicht strafbar gewesen, urteilte der Richter. Ob diese Manipulationen benachteiligte Patenten das Leben gekostet hätte, ist nach Ansicht des Gerichts nicht erwiesen.

Juristisch unbeanstandet blieb nach 60 Verhandlungstagen mit 100 Zeugen und neun Sachverständigen auch der Fall einer alkoholkranken Patientin, der der jetzt freigesprochene Arzt eine Leber transplantiert hatte, obwohl sie nicht abstinent war.

 JvA

Stylischer Zusatzantrieb wird "erwachsen"Schwachstelle erkannt? MaxMobility macht den Smartdrive sicherer

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Mit dem Prototyp der Version 2 stellte die Firma MaxMobility eine komplett überarbeitete Weiterentwicklung des Restkraftverstärkers für Rollstühle SmartDrive vor. Wenn die Umsetzung dieses Prototyps das hält, was der US-amerikanische Entwickler und  Hersteller  bei der Vorstellung versprach, dürfte eine wesentliche Schwachstelle der  Vorgängermodelle (Version 1), die in schwierigen Verkehrssituationen ein nicht nur theoretisches Sicherheitsrisiko nicht ausschließen konnte, beseitigt worden sein: Mit dem neuen MX2 SmartDrive soll das Modul - anders als bisher - in jeder Fahrsituation und vor allem rein intuitiv gebremst und angehalten werden können. Kritisiert hatte dieses bislang fehlende  Feature unter anderem auch chronischLEBEN.

   SmartDrive-Image: Innovativ und hip   

Der SmartDrive gilt seit seiner Markteinführung durchaus zu Recht als innovatives und stylisches System der Restkraftverstärkung für Rollstühle. Der wesentliche Unterschied zu vergleichbaren Produkten wie den bewährten und vor allem bei jüngeren aktiven Rollstuhlfaherinnen und -fahrern ebenfalls beliebten e-motion- und twion-Rädern der Firma Alber: Während in den Konzepten der Firma Alber und vergleichbaren Produkten anderer Anbieteren Naben-Motoren in die Räder des e-motion und twion eingebaut werden, setzte und setzt der SmartDrive von Anfang an auf ein in die Achse der (großen) Rollstuhl-Räder gehängtes Antriebsmodul mit einem relativ kleinen, optisch kaum wahrnehmbaren Rad. 

Im Erscheinungsbild macht das einen deutlichen Unterschied. Da das Antriebsmodul hinter und unter dem Rollstuhl auf den ersten Blick kaum zu sehen ist, wirkt das System auf Passanten so, als sei der Rollstuhlfahrer mit reiner Armkraft unterwegs. Wie bei den Alber-Systemen, die äußerlich durch die nicht wirklich cachierten Motoren in den Rädern eher als "motorisiert" erscheinen, funktioniert auch der SmartDrive als reine Restkraftverstärkung: Ähnlich wie ein Pedelec wird bei diesen Modulen die Schubkraft (im Rollstuhl über die Greifreifen) von Sensoren erkannt und per E-Motor verstärkt. Das heißt: Der Rollstuhlfahrer muss mit den Händen immer wieder mehr oder weniger kräftig die Greifreifen bewegen.

Ein anders konzeptioniertes System - etwa der e-fix von Alber - treibt dagegen die Räder des Rollstuhls permanent an. Die Geschwindigkeit wird dabei ebensowenig über die Greifreifen geregelt wie die Richtung: Hier kommt (wie bei großen E-Rollstühlen) ein Joystick zum Einsatz.

   In Stress-Situationen kaum zu bändigen   

Aber zurück zum neuen SmartDrive: Der hatte bisher ein großes Manko. Wählte man per Knopfdruck an den Seiten des Rollstuhl-Sitzes den "Outdoor-Modus" schaltete der Motor gnadenlos permanent auf die per Greifreif-Schubs bestimmte Geschwindigkeit. Bremsen oder gar anhalten war dann - zumindest bei erreichter Höchstgeschwindigkeit von rund 7,5 km/h - nicht mehr über den Griff zu den Greifreifen, sondern nur noch durch den kräftigen Druck auf einen der beiden Hauptschalter am Rollstuhlsitz: Theoretisch an sich kein Problem, in der Praxis aber ein echtes Sicherheitsrisiko.

Vor allem dann wenn die Hände gerade damit beschäftigt waren, die Geschwindigkeit zu erhöhen, wurde es in Stress-Situationen wirklich gefährlich: Der Rollstuhl ließ sich nicht mehr bremsen. Ich selbst habe bei einem unter diesen Umständen erlittenen Unfall Glück gehabt: Bis auf einige schmerzhafte Prellungen ist mir nichts geschehen; der SmartDrive war allerdings danach nicht mehr zu gebrauchen.

Ob es nun eine Häufung solcher rein systembedingter Unfälle gab oder ob die MaxMobility-Entwickler ihr System einfach aus reiner Vernunft überdacht haben, weiß ich nicht. Tatsache ist erfreulicherweise aber, dass diese gefährliche Schwachstelle im SmartDrive-Alltag mit dem komplett überarbeiteten und demnächst auf dem Markt erwarteten SmartDrive 2 offensichtlich nicht nur erkannt, sondern offensichtlich beseitigt wird; zumindest verspricht das der Hersteller. Echte Tests sind noch nicht möglich: Die ersten Modelle werden frühestens im Juni ausgeliefert.

Wie der Geschäftsführer von MaxMobility, Siegfried Acker, im Interview mit Oliver Fleiner von "behindert-barrierefrei e.V." auf der reha-Messe in Karlsruhe berichtet, hat man mit der neuen Version komplett von den unsicheren Schaltknöpfen am Sitz verabschiedet. Überhaupt: Der SmartDrive MX 2 verzichtet auf sämtliche Kabelverbindungen - und auf den separaten Akku, der bei den bisherigen Modellen unter den Sitz geschoben wurde.

   Statt Permanent "outdoor" in einer Fahrstufe mit Sensoren   

Geschwindigkeit und Richtung werden bei dem neuen Modell, das im Juni auf dem Markt verfügbar sein soll, weiterhin durch die manuelle Betätigung der Greifreifen bestimmt - das System hat aber neuerdings nur noch einen Fahrmodus, der am Hauptschalter im Fahrmodul ein- und ausgeschaltet wird. Ob die Frau oder der Mann im Rollstuhl langsam, schneller, ganz schnell fahren oder abbremsen will, sollen in der neuen Version "intelligente" Sensoren erkennen (ebenso wie die Richtung), die berührungsfreien Sensoren  senden dann die Fahrbefehle verzögerungsfrei über ein gesichertes Bluetooth-Funk-System an das Antriebsmodul (das nach wie vor mit Motor und ziemlich kleinem Allrichtungsrad unter und hinter dem Rollstuhl in einer Steck-Achse des Aktivrollstuhls hängt).

Und in diesem "Herzstück" des SmartDrives MX 2 findet sich die zweite wesentliche Änderung gegenüber den bisherigen Modellen: In das Antriebsmodul, das dann nicht mehr nur 5, sondern 6 Kg wiegen soll, wurde der Akku integriert - und eine Dioden-Anzeige, die in etwa den Lade-Status des Akkus anzeigt.

Der neue, noch kleinere Akku im Antriebsmodul hat eine etwas geringere Kapazität. MaxMobility-Geschäftsführer Acker gibt im Interview mit Oliver Fleiner eine Reichweite von in etwa 16 km an. Seiner Einschätzung nach müsste der Akku auch im neuen SmartDrive "schlimmstenfalls" täglich, eher aber nur alle zwei Tage neu- oder nachgeladen werden.


chronischLEBEN meint:
Style allein ist eben doch nicht alles

Zwar kann man den neuen MX 2 SmartDrive frühestens im Juni testen, aber eines deutet sich doch an: Die US-amerikanischen Ingenieure haben ganz offensichtlich die sicherheitsrelevante Schwachstelle der bisherigen Modelle erkannt und ernst genommen - bei den exorbitant hohen Schadensersatzsummen des US-amerikanischen Rechtssystem nicht wirklich verwunderlich.

Was mich wirklich überzeugen könnte, wäre die Möglichkeit,  in allen Fahr-und Verkehrssituationen das Antriebsmodul endlich "zur Räson" bringen zu können - sprich: Der unsägliche nicht intuitiv auszubremsende Permanent-Antrieb im früheren "Outdoor-Modus" ist Vergangenheit. Ob und in welchen Situationen das intuitiv reagierende kabellose Sensor-System, das Bewegungen an den Greifreifen des Rollstuhls verzögerungsfrei und zuverlässig an das Antriebsmodul übertragen soll, das wird sich in der Praxis zeigen. Grundsätzlich halte ich es für alltagstauglich und behindertengerecht.

Der Wegfall von Kabeln entspricht dem Stand der Technik - wenn die drahtlose Verbindung denn auch funktioniert. Hoffen wir's.

Zu verschmerzen sein dürfte für die meisten Fahrerinnen und Fahrer die mäßige Erhöhung des mit dem Akku "angereicherten" Antriebsmoduls: 6 statt bisher 5 kg - das ist für die meisten von uns zu "wuppen": Wichtig sowohl für den Transport im Auto als auch zum Beispiel für das Tragen des Moduls mit Akku zum Aufladen in die Wohnung während der Rollstuhl in der Garage bleibt.

Auch die voraussichtlich geringere Reichweite ist meiner Meinung nach erträglich: Wenn der Akku wirklich mindestens 16 km durchhält, wäre das nicht gerade wenig. Für ausgedehnte Ausflüge wird das allerdings ebenso knapp wie für den Zoobesuch mit seinen vielen Kurzfahrten und Stopps. Hier wäre die Möglichkeit eines zuzuschaltenden Zweitakkus wünschenswert.

Einer der Schwachpunkte des SmartDrives bleibt allerdings: Auch die Erhöhung des Antriebsmodul-Gewichts auf 6 kg bringt im Zusammenspiel mit dem kleinen Antriebsrad nicht unbedingt viel Haftungsdruck auf die Straße - uninteressant bei idealem Untergrund. Problematisch kann das allerdings zum Beispiel auf nicht asphaltierten oder mit ebenen Platten belegten Steigungsstrecken werden.

Jos van Aken

Hier geht es zum Interview, das Oliver Fleiner von behindert-barrierefrei e.V. mit dem Geschäftsführer von MaxMobility Deutschland, Siegfried Acker, führte:

Zweites Urteil des Kieler LandgerichtsNach neuem Gutachten der DEKRA: E-Scooter-Verbot in Bussen bestätigt

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Dieser E-Scooter scheiterte bei dem Versuch,
in einer neuen Braunschweiger Straßenbahn
mitzufahren: Er war zu groß
E-Scooter sind ein Sicherheitsrisiko in Bussen. Das entschied heute erneut das Landgericht Kiel und wies damit einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) wollte mit diesem Antrag erreichen, dass das Verbot der Mitnahme von E-Scootern in Bussen der Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) sofort aufgehoben wird. Begründet wurde die undesweit mit Spannung erwartete Entscheidung unter anderem mit einer aktuelle Studie der DEKRA, die nach Fahrversuchen das bereits in einer früheren Studie festgestellte Risiko durch E-Scooter sowohl für die Scooter-Fahrer als auch andere Bus-Fahrgäste ausdrücklich bestätigte. Rund 40 Gegner des Scooter-Beförderungsverbots nahmen an der heutigen Gerichtsverhandlung vor einerZivilkammer des Landgerichts teil.

Eine frühere Ablehnung des Antrags war durch das Oberlandesgericht (OLG) aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück verwiesen worden. Das  OLG  hatte bemängelt, dass ein früheres Gutachten, das Grundlage der ersten Entscheidung war, "zu oberflächlich" gewesen sei. Die Befürworter einer Mitnahme von Scootern im Bus hatten deshalb mit einer Entscheidung zu ihren Gunsten bei der heutigen Verhandlung gerechnet.

Aber auch die heutige Verhandlung endete mit einer Ablehnung des Antrags des Selbsthilfeverbandes und mit der Bestätigung des E-Scooter-Mitnahmeverbots. In der Begründung nahm der Vorsitzende Richter Kai Sawatzki ausdrücklich Bezug auf die in diesem Monat veröffentlichte neue Studie in Sachen "E-Scooter-Transport in Bussen". Auf diese Studie hatten sowohl die "Scooter-Fraktion" unter den Behinderten als auch die Verkehrsgesellschaften im gesamten Bundesgebiet und Rollstuhlfahrer von sowohl manuellen als auch elektrisch betriebenen Rollstühlen klassischer Bauweise, deren Mitnahme in Bussen übrigens nicht in Frage gestellt wird, mit Spannung gewartet.

Die DEKRA hatte jetzt Fahrversuche mit E-Scootern in Bussen für die neue Studie gemacht und dabei die Sicherheitsbedenken ausdrücklich bestätigt. Die Zivilkammer hatte jetzt  abzuwägen zwischen dem Rechtsanspruch von Behinderten auf Gleichbehandlung und dem Sicherheitsbedürfnis aller Fahrgäste, begründete der Vorsitzende Richter Kai Sawatzki die Entscheidung. Zwar sei der grundsätzliche Beförderungsanspruch sowohl im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz als auch in einer EU-Verordnung verankert. Der Anspruch müsse in diesem Fall jedoch hinter der Gefahrenabwehr zurückstehen.

Das Kieler Gericht zog für sein heutiges Urteil ausserdem  eine Entscheidung des Hamburger Oberlandesgerichts um einen E-Scooter-Unfall in einem Linienbus vom Mai 2009 heran. In diesem Fall war ein im Bus beförderter Scooter in einer Linkskurve ins Rutschen geraten. Sein Besitzer verletzte sich beim Versuch, das ausbrechende Gefährt festzuhalten. 

Befürworter des E-Scooter-Transports hatten immer wieder behauptet, dass es bisher noch nie einen durch die im Gegensatz zu "klassischen" Rollstühlen nicht sicher im Bus zu positionierenden Scooter gegeben habe.

Der Selbsthilfeverband kündigte an, er werde auch das heutige Urteil beim Oberlandesgericht anfechten. 

JvA

Kommentar
Sicherheit hat Vorfahrt - auch für uns Behinderte

Der Versuch, Sicherheitsbedenken gegen die Mitnahme von sperrigen E-Scootern in Bussen mit dem Hinweis auf das Recht auf Gleichbehandlung behinderter Menschen auszuhebeln und vom Richtertisch zu wischen, ist gescheitert. Die heutige Entscheidung des Kieler Landgerichts betrifft zwar "nur" den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Kieler Verkehrsgesellschaft; das Urteil gibt aber deutliche Hinweise auf die noch ausstehende Entscheidung des Gerichts im Hauptverfahren: Es ist nicht damit zu rechnen, dass Richter Sawatzki im entscheidenden Verfahren gegen sein heutiges Urteil entscheidet.

Und: Das Kieler Verfahren hat Modellcharakter. Zwar handelt es sich (noch) nicht um ein sogenanntes Grundsatzurteil (das bleibt der Letztinstanz, also dem Bundesgerichtshof oder einem vergleichbaren Gericht vorbehalten). Die "Richtung" weiterer Gerichtsentscheidungen wurde heute aber schon mal vorgegeben.

Und das ist gut so. Es geht nicht um grundsätzliche Behindertenrechte, sondern um Sicherheit aller; und auf die dürfen wir Behinderten nicht einfach "verzichten". Der Versuch von Behinderten und Senioren (mit und ohne Schwerbehindertenausweis), sich ein Mitnahmerecht für die von ihnen statt der klassischen und sicher im Bus abzustellenden Rollstühle bevorzugten zu erstreiten, ist legitim - aber alles andere als vernünftig.

Zwar wird in vielen Gebrauchsanweisungen von E-Scootern bereits jetzt an sich unübersehbar vorsorglich darauf hingewiesen, dass das jeweilige Modell nicht geeignet zur Mitnahme in Bussen ist. Aber das wird von Käufern, denen die E-Scooter gern von Händlern verkauft und von Krankenkassen bezahlt werden, gern "übersehen".

Gefordert sind jetzt vor allem die Kostenträger; meist sind das die Krankenkassen. Die müssen den Antragstellern, die unbedingt einen E-Scooter statt einem optimal an die Bedürfnisse des jeweiligen behinderten Menschen angepassten Rollstuhl bezahlt haben wollen, endlich unmissverständlich klar machen, dass sie sich damit von der Mitfahrt auf dem E-Scooter im Bus ausschließen - auf die "Gefahr" hin, statt der gerne, weil billigen Scooter einen teuren optimal angepassten Rollstuhl bezahlen zu müssen.

Sicherheit hat Vorfahrt

Jos van Aken
KOMMENTAR

Sicherheit hat Vorfahrt

Der Versuch, Sicherheitsbedenken gegen die Mitnahme von sperrigen E-Scootern in Bussen mit dem Hinweis auf das Recht auf Gleichbehandlung behinderter Menschen auszuhebeln und vom Richtertisch zu wischen, ist gescheitert. Die heutige Entscheidung des Kieler Landgerichts betrifft zwar "nur" den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Kieler Verkehrsgesellschaft; das Urteil gibt aber deutliche Hinweise auf die noch ausstehende Entscheidung des Gerichts im Hauptverfahren: Es ist nicht damit zu rechnen, dass Richter Sawatzki im entscheidenden Verfahren gegen sein heutiges Urteil entscheidet.

Und: Das Kieler Verfahren hat Modellcharakter. Zwar handelt es sich nicht um ein sogenanntes Grundsatzurteil (das bleibt der Letztinstanz, also dem Bundesgerichtshof oder einemvergleichbaren Gericht vorbehalten). Die "Richtung" weiterer Gerichtsentscheidungen wurde heute aber schon mal vorgegeben.

Und das ist gut so. Es geht nicht um grundsätzliche Behindertenrechte, sondern um Sicherheit. Der Versuch von Behinderten und Senioren (mit und ohne Schwerbehindertenausweis), sich ein Mitnahmerecht für die von ihnen statt der klassischen und sicher im Bus abzustellenden Rollstühle bevorzugten zu erstreiten, ist legitim - aber alles andere als vernünftig.

Zwar wird in vielen Gebrauchsanweisungen von E-Scootern bereits jetzt an sich unübersehbar vorsorglich darauf hingewiesen, dass das jeweilige Modell nicht geeignet zur Mitnahme in Bussen ist. Aber das wird von Käufern, denen die E-Scooter gern von Händlern verkauft und von Krankenkassen bezahlt werden, gern "übersehen".

Gefordert sind jetzt vor allem die Kostenträger, meist die Krankenkassen. Die müssen den Antragstellern, die unbedingt einen E-Scooter statt eines optimal an die Bedürfnisse des jeweiligen behinderten Menschen angepassten Rollstuhls bezahlt haben wollen endlich unmissverständlich klar machen, dass sie sich damit von der Mitfahrt auf dem E-Scooter im Bus ausschließen. 

Sicherheit hat Vorfahrt

Jos van Aken






Nach Scooter-Urteil in KielRichter zeichnet "Silberstreif an Scooter-Horizont"Mögliche Kriterien: Klein, wendig und vor allem standfest

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In diesen historischen Bus passen weder Rollstuhl noch E-Scooter
Heute wurden Einzelheiten aus der gestrigen Verhandlung vor dem Kieler Landgericht bekannt, bei der ein Antrag des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) auf eine Einstweilige Verfügung gegen die Kieler Verkehrsbetriebe erneut abgewiesen worden war. Die Folge: Zumindest in Kiel dürfen E-Scooter bis auf weiteres nicht in Bussen transportiert werden. Aber es gibt auch und gerade nach dem gestrigen Urteil wieder mehr als nur den sprichwörtlichen Silberstreif am Horizont für behinderte Menschen, die mit dem E-Scooter in Bussen transportiert werden wollen. Allerdings dürfte das nach einer endgültigen Entscheidung nicht für alle E-Scooter-Fans gelten - und vor allem nicht für jedes Scooter-Modell.

Der Vorsitzende Richter am Kieler Landgericht Kai Sawatzki gab in der gestrigen Verhandlung wichtige Hinweise, die für ein noch ausstehendes Urteil im Hauptverfahren mit entscheidend sein dürften. Zunächst monierte er, dass nicht nur (per Schwerbehindertenausweis) nachgewiesene behinderte Menschen mit E-Scootern in die Busse wollen; die dürften auch nach einem noch ausstehenden Urteil km Hauptverfahren nicht auf ein Mitfahr-Recht pochen. Im Klartext: Wer lediglich aus Bequemlichkeit mit dem Scooter unterwegs ist - und das ist durchaus nicht die Ausnahme - bleibt voraussichtlich auch weiterhin außen vor, wenn er mit seinem chicen Roller in den Bus will.

Aber auch Behinderte dürfen aller Voraussicht nach auch weiterhin nicht ausnahmslos mit E-Scooter in den Bus. In seiner gestrigen Urteilsbegründung wies Richter Sawatzki darauf hin, dass E-Scoter nicht gleich E-Scooter sei: Man könne man nicht alle Scooter-Modelle technisch über einen Kamm scheren, so Sawatzki. Es gibt hunderte auch in der Bauart zum Teil erheblich unterschiedliche Modelle. Es ist deshalb nicht unwahrscheinlich, dass letztlich einige E-Scooter-Modelle, die bauartbedingt sicher im Bus positioniert werden können in Bussen transportiert werden dürfen - wie ohnehin  immer schon  die manuellen und elektrisch betriebenen "klassische" Rollstühle. Bereits jetzt scheitern E-Scooter mit einer Länge von mehr als 130 cm aus rein praktischen Gründen an der Busmitfahrt: Sie passen vorn und hinten nicht auf die für Rollstühle und Kinderwagen reservierte Abstellfläche. 

Kriterien für die mögliche Mitnahme im Bus könnten nach einer Entscheidung im Hauptverfahren vor dem Kieler Landgericht, das Modellcharakter für das gesamte Bundesgebiet haben dürfte, vor allem folgende Parameter sein: Abmessungen, Gewicht, Wendekreis und Standstabilität.

Ein wichtiger Hinweis auf eine praktikable Lösung, die sowohl dem Recht auf Mobilität behinderter Menschen als auch dem Sicherheitsprinzip gerecht würde, kam vom Kieler Sozialrechtler Sven Picker, schleswig-holsteiniger Landesvorsitzender des Sozialverbandes Deutschland (SoVD). Gegenüber den "Kieler Nachrichten" forderte Picker die Parteien müssten sich jetzt mit Kieler Sanitätshäusern zusammensetzen, um Standards für beförderungsfähige E-Scooter festzulegen..

JvA

Mit Hightech gesund und bequem unterwegsHandbikes der neuen Generation einfach vor den Rollstuhl spannen

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Hightech für gesunde Bewegung, die auch noch Lebensfreude bereitet: Das sind bekanntlich die neuen Trends in Sachen Mobility für Menschen mit Behinderung. Auf Messen und Informationsveranstaltungen kann man die neusten Modelle schon mal real kennenlernen.

Ich habe mich beim "Tag der offenen Tür" des Braunschweiger Sanitätshauses Müllenheim (das auch mich in Dachen Rollstuhl etc. berät und versorgt) ganz besonders für ein neues Handbike der Firma Sunrise Medical interessiert, das seit wenigen Wochen auf dem Markt ist: Auf dem Foto, das unser Facebook-Freund Klaus Gerecke gemacht hat, lassen meine Frau und ich uns das "Sopur Attitude Hybrid" erklären.

Wie auch von anderen Herstellern angeboten, ist das Attitude Hybrid eine Handbike, das manuell (mit Hilfe von Handkurbeln) angetrieben wird - mit Unterstützung eines zuschaltbaren elektrischen Antriebs. Vergleichbar ist das mit den Pedelecs auf dem Fahrrad-Sektor.

Mittlerweile reichen die Akkus für Geräte der Handbikes der Spitzenklasse durchaus für ausgedehnte Fahrten von 40 - 80 km (je nach Nutzung des Restkraftverstärkers).

Außerdem haben die Ingenieure diese Handbikes, die zwar zum sportlichen Einsatz einladen, aber bequemer und sicherer zu fahren sind als die reinen Sportgeräte, "Renn-Flundern" unter den Handbikes, jede Menge "intelligenter" Technik eingebaut, die zum Beispiel einen sicheren Start an einer Steigung erlaubt.

Zugegeben: In meinem "braven" e-fix kam ich mir vor wie ein lebendes Fossil neben dem trendigen Sopur Attitude Hybrid - und bekanntlich nenne ich auch einen manuellen Starrahmen-Aktivrollstuhl mein privates Eigen, der sich ohne weiteres mit so einem Handbike-Vorspannngerät koppeln ließe.

Aber wie so viele schöne reizvolle und nützliche Dinge haben auch die neuen Handbik-Vorspann-Boliden ihren Preis. Der liegt zum Beispiel beim Sopur Attitude Hybrid in der Grundausstattung schon mal bei rund 5.000 Euro - viel zu viel für meinen schmalen Rentner-Geldbeutel. Und der Sopur-Außenmitarbeiter versicherte mir zwar, er habe jemanden kennengelernt, dem die gesetzliche Krankenversicherung so ein Gerät bezahlt habe. Solche "Wunder" sind bekanntlich Geschickt begründete Einzelentscheidungen und damit Ausnahmen.

Übrigens liegen die Neupreise für Handbike-Vorspanngeräte ohne Motorunterstützung preislich bei 3.000 Euro. Gebrauchte Geräte (rein manuell) sind schon mal für 500 bis 700 Euro zu haben.

JvA

Mit der App Bahn- und Busfahrten planen:In Braunschweig seit Wochen nicht möglich - Ein Stück Barrierefreiheit fehlt

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Das Internet und seine Angebote sind längst ein unverzichtbarer Bestandteil des Lebens mit Behinderungen geworden - solange die angebotenen Dienste funktionieren ... In Braunschweig fühlen sich seit Wochen nicht nur Behinderte vom Service der Verkehrs GmbH, der Gesellschaft für die städtischen Busse und Bahnen, im Stich gelassen.

Apps für Smartphones und Tablets sind nicht selten nützliche Begleiter. Wer auf Busse und Straßenbahnen angewiesen ist - zum Beispiel als behinderter Mensch, der im Rollstuhl unterwegs ist, benutzt zum Beispiel die elektronischen Fahrpläne der Städtischen Verkehrsgesellschaften vor allem in Form der App auf dem Smartphone nicht nur, weil es bequemer ist: Gerade für Behinderte sind die übersichtlichen und mit wenigen Klicks "barrierefrei" zu bedienenden Mini-Programme ein mittlerweile unverzichtbarer und wertvoller Bestandteil auf dem Weg zur Inklusion, die diesen Namen wirklich verdient.


In Braunschweig ist das leider seit Wochen nicht mehr möglich: Die Städtische Verkehrs Gmbh bietet zwar seit Jahren eine wirklich durchdachte Fahrplan-App an - aber die hat sich seit fast drei Wochen sang- und klanglos verabschiedet.

Auf Anfrage teilte die Verkehrsgesellschaft lapidar mit - der Fehler sei gefunden worden und werde bald behoben (sie Kopie einer e-Mail). Nur wann, das wird uns als Kunden vorenthalten.

Seitdem bin ich unterwegs entweder auf umständliche Umwege zu irgendwelchen Haltestellen angewiesen - mit der Aussicht, Bus und Bahn gerade noch entschwinden zu sehen oder eine halbe Stunde mit dem Rollstuhl in Wind und Wetter stehen zu bleiben bis die Bahn dann kommt (wenn ich Pech habe, ist es ein Uraltmodell, in das ich mit dem Rollstuhl nicht komme.

Zwar gibt es - außerhalb der nicht mehr vorhandenen. App zwar die Fahrpläne mit Verbindungssuche im "normalen" Internet. Dieser Service ist allerdings für Menschen. Mit körperlichen Einschränkungen zumindest auf dem kleinen Bildschirm eines Smartphones nicht benutzbar.


JvA

Marktschreien und Schlagerträllern für die edle Organspende

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Da sitze ich bei Jack the Rippers in Hannover (diese sinnige Ortsangabe in der Hannöverschen Fußgängerzone hat mir Facebook gespendet) - und womit werde ich vollgedröhnt? Einer Riesenbühne, auf der irgendwelche Schlagersternchen lautstark fürs Organspenden werben. Hier ist nämlich der "Tag der Organspende". Wer will, darf anscheinend gleich spenden. Rund um die Bühne mit ihren Mörderverstärkern gibt es nämlich kleine Zelte, die fein säuberlich beschriftet sind: "Lebern" steht da, oder auch "Nieren". 


Hmm, soll ich spenden? Gleich hier vielleicht, hinten im Zelt?


Eine Niere könnte ich ja vielleicht entbehren. Oder besser vielleicht doch zwei. Wenn schon, denn schon. 


Nein, ich lass es lieber. Solange die Damen und Herren mit den blütenweißen Kitteln und den nicht ganz so weißen Westen, die erst schummeln beim Transplantieren, alkoholkranken, die mit der Wodka-Flasche zum Geschenk der nigelnagelneien, sagen wir kaum gebrauchten Leber ins Krankenhaus einrücken, das Organ einpflanzen (Hauptsache, die Kohle stimmt), und solange die sich immer noch nicht einigen können, wann ich denen denn nun tot genug bin .... - solange gehört mein Gekröse mir. Auch wenn uns der nette treuherzige Moderator auf der Bühne jammert (HERZig), hier an der Leine seien nur Spendenempfänger mit gerade mal 600 geschenkten Jahren in summa auf die Werbebühne gekommen - voriges Jahr in Stuttgart bei den geizigen Schwabem wären es mehr als 900 Jahre Lebenssumme mit gespendeten Organen gewesen. 


Ganz ehrlich? Irgendwie kommt mir das Spendenspektakel in der Fußgänger-Zone vor wie eine Werbe- und Verkaufssendung im Fernsehen oder eine "Erweckungs"-Versammlung irgendeiner Sekte. 


Mein Tipp: Wer das Vertrauen potentieller Organspender dermaßen gründlich verspielt hat wie die Verantwortlichen für die Skandale der letzten Jahre, die nicht einmal juristische Konsequenzen hatten - weil nämlich die ganzen Sauereien ganz legal waren,  der sollte erst mal für Vehältnisse sorgen, die immer wieder im Brustton der Überzeugung versprochen wurden - aber nie gehalten.


Jos van Aken

chronischLEBEN-Ausflugstipp & RollstuhltestBesuch im Berggarten Hannover: Florale Erlebnistour und tote Welfen

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Botanische Gärten ziehen mich magisch an. Zu den ältesten dieser nicht nur für Wissenschaftler und Profigärtner wichtigen, weil wachsenden und blühenden "Bibliotheken" gehört in Deutschland der Berggarten in Hannover. Gestern waren wir endlich wieder mal da - ich zum ersten Mal im Rollstuhl.

In Sachen "Barrierefreiheit" ist der Berggarten in Hannover nicht gerade ein Musterbeispiel. Die gut gepflegten Kieswege und die dicke Mulchabdeckung im Moorteil waren für mich in meinem Falt-Aktivrollstuhl mit e-fix-Antrieb zwar kein Problem - bis auf den (geschätzten) etwa gut doppelten Stromverbrauch; ich musste zwar nicht auf den Zweitakku umstecken, war aber doch froh, dass ich ihn morgens unter den Rollstuhl gehängt hatte.

Ich bezweifle allerding, ob rein manuell betriebene Aktivrollstühle ohne mühsam schiebende Assistenten überall durchkommen.

Und: Hin und wieder gibt es doch einzelne Stufen. Für mich kein wirkliches Problem, da ich ja noch aus dem Rollstuhl raus komme und wenige Schritte gehen kann; aber auch für mich war es nicht nur wuegen des gemeinsamen Geniessens gut, dass meine Frau mich kräftig zupackend begleitete.

18 weitere Bilder vom gestrigen Besuch des Berggartens auf Facebook - hier klicken

Deutsche Parkinson-Vereinigung (dPV) will Extrawürste für Pharmakonzerne durchsetzenFragwürdige Petition vertritt vor allemPharma-Interessen - getarnt als Aktion für Patienten

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(Mindestens) zweimal hinschauen lohnt sich immer. Ein Musterbeispiel dafür sind Berichte über eine Petition derzeit aktuelle an den Deutschen Bundestag. Auf den ersten Blick scheint die Forderung, die von knapp 60.000 Menschen unterschrieben wurde, vernünftig und unterstützenswert zu sein. Wer genauer hinschaut, entdeckt eine reine Marketing-Aktion der Pharmaindustrie, die mit dem Wohl der betroffenen Patienten letztlich nichts, aber auch gar nichts zu tun hat.

Initiiert wurde die Petition -Kenner der Szene wundert es nicht - von der angeblichen Patienten-Organisation für Parkinson-Patienten, der d"Deutschen Parkinson Vereinigung (dPV) und deren Geschäftsführer Friedrich Wilhelm Mehrhoff. Die dPV fällt immer wieder durch ihre Nähe zu Pharmaunternehmen auf.

Worum geht es?

  Kein "aut idem" mehr - ausschließlich für Parkinson-Patienten?   

Der Petitionsausschuss des Bundestages berät nämlich am kommenden Montag darüber, ob Parkinson-Patienten von der "aut idem"-Regel ausgenommen werden sollen. Im Klartext: Würde der Bundestag der Petition der angeblichen Patientenvertreter folgen, bekämen alle an Parkinson erkrankten Menschen ausschließlich die vom Arzt verordneten Medikamente (übrigens nicht etwa "nur" die speziellen Parkinson-Präparate). Die Folge: Die Apotheken dürften nicht mehr die verschriebenen Medikamente gegen preiswertere Präparate anderer Hersteller mit dem gleichen Wirkstoff (und teilweise anderen Füll- und Hilfsstoffen) austauschen.

Hintergrund: Die Krankenkassen müssen wirtschaftlicher als bisher arbeiten, um die Kostenexplosion im Gesundheitswesen, die fast ausschließlich von den Versicherten getragen wird, in Grenzen zu halten. Ein wichtiges Instrument der Kostenminimierung ist die aut-idem Regel. Aut idem, das ist Mediziner- und Apotheker-Latein und bedeutet übersetzt soviel wie "oder etwas gleichartiges" - eben ein Medikament mit gleichem Wirkstoff. Als sogenannter "Re-Import" oder Generikum, das nach dem von den Pharmakonzernen meist völlig willkürlich diktierten schamlos überteuerten Preisdiktat, wesentlich preisgünstiger verkauft wird, nachdem der Patentschutz für das Präparat endet.

   Irgendwann ist an sich Schluss mit Phantasiepreisen   

Die Pharmakonzerne, die weniger das Wohl der Patienten als die Maximierung ihrer ohnehin irrwitzigen Milliardengewinne im Blick haben, sind verständlicherweise alles andere als "amused" oder erfreut, wenn durch den gesetzlich reglementierten Verkauf preisgünstiger Medikamente mit gleichem Wirkstoff an ihren Gewinnmargen gekratzt wird.

Und die Pharmafirmen mitsamt der ihnen in Vasallentreue ergebene "Patientenverband" dPV haben tatsächlich ein gewichtiges Argument zur Hand, wenn es um die nicht austauschbare Verordnung einiger Parkinsonmedikamente geht. Beispiel L-Dopa (Levodopa). Bei der Behandlung des Morbus Parkinson mit diesem ältesten und nach wie vor wirksamsten Medikament kommt es bekanntlich nicht zuletzt darauf an, dass die Patienten regelmäßig und pünktlich die gleiche Menge des Wirkstoffs einnehmen - sagen zumindest viele Neurologen.

Die unterschiedlichen L-Dopa-Präparate enthalten aber -ganz legal - deutlich von den auf der Packung angegebene Wirkstoffmengen. Eine L-Dopa-Pille mit der Mengenangabe 100 mg kann durchaus lediglich 90 mg oder 110 mg enthalten. In der Praxis bedarf es allerdings keiner publikumswirksamen Petition eines Herrn Meerhoff und seiner dPV, um dieses Problem zu lösen: jedes Kassen-Rezept, das wir als Patienten vom Arzt erhalten, hat an sich den weiter oben erwähnten Hinweis "aut idem". Streicht der Arzt diesen Hinweis mit einem X (irrtümlich wird immer wieder angenommen, er würde das aut idem ANkreuzen), dann liefert die Apotheke das im Rezept angegebene Original-Präparat.

Bei reinem L-Dopa spielt das übrigens preislich keine Rolle, weil dieser Wirkstoff bereits lange nicht mehr unter dem Preisdiktat eines Patents steht.die Pharmakonzerne lassen deshalb nichts unversucht, die Ärzte zur Verschreibung von Kombipräparaten zu bewegen - nicht unbedingt, weil diese uns besser täten: Oft sind die in dem L-Dopa-Kombipräparat vielmehr sauteuer (weil noch durch Patente geschützte) Wirkstoffe. Und das bringt dann den begehrten Supergewinn.

   Das angebliche Problem ist bereits heute keines   

Was für das L-Dopa gilt - nämlich das "AusXen" des "aut idem" aus medizinischen Gründen - ist auch bei jedem anderen Parkinson-Medikament möglich - und im Einzelfall auch sinnvoll: Es kann nämlich duraus sein, dass einzelne Patienten zum Beispiel bestimmte Füll- oder Hilfsstoffe des preiswerteren Generikums nicht vertragen. Auch ohne Petition und Gesetzesänderung kann der Arzt in solchen Fällen mit einem einfachen X auf dem Rezept dafür sorgen, dass der betroffene Patient das für ihn "richtige" Medikament in der verträglichen Zusammensetzung erhält. Die umstrittenen Rabattverträge der Krankenkassen mit Pharmafirmen greifen dann nicht.

Mit der Forderung des Pharmafreundes Mehrhoff und der von ihm geführten dPV nach einer generellen Aufhebung der aut idem-Regel für alle Medikamente,mdie Parkinson-Patienten verschrieben werden - also auch für solche, die mit der Parkinson-Therapie nichts zu tun haben - verletzt der dPV-Geschäftsführer in eklatanter Weise den Gleichheitsgrundsatz. In der Petition wird argumentiert, dass die meisten der Parkinson-Patienten täglich fünf unterschiedliche Medikamente und mehr schlucken müssen. Das dürfte auch für die meisten Betroffenen anderer chronischer Krankheiten gelten.

JvA



chronischLEBEN-Kommentar:
Wenn der Gärtner sich zum Bock macht ...

Was sollte ein Verein tun, der sich als Vertreter von Menschen und soziale Instanz für Menschen versteht, die von einer bestimmten Krankheit betroffen sind? Dumme Frage: Dieser Verein und seine Verantwortlichen sollen selbstverständlich die Interessen der Mitglieder mit allen legalen Mitteln vertreten - auch der Politik gegenüber. Darf so ein Verein auch die Interessen von wirtschaftlichen Unternehmen vertreten? Ja, darf er - wenn die Interessen der originären Klientel, also der chronisch Kranken - identisch sind mit den Geschäftsinteressen der Firmen.

Dürfen ein Verein wie die deutsche Parkinson Vereinigung und ihr Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Mehrhoff also Druck auf den Deutschen Bundestag ausüben, damit eine gesetzliche Regelung, die den Austausch von eigentlich vom behandelnden Arzt im Rezept verschriebenen Medikamenten gegen preiswertere wirkstoffgleiche Präparate vorschreibt, grundsätzlich aushebelt - und das ausschließlich für die Betroffenen einer bestimmten Krankheit, dem Morbus Parkinson? Auch diese Frage kann zunächst zumindest zum Teil bejaht werden - wenn es denn tatsächlich um die gesundheitlichen Interessen von uns Parkinson-Patienten ginge.

Davon kann aber keine Rede sein. Profitieren würde von den Forderungen der von Mehrhoff und der von ihm geführten dPV populistischen Petitionskampagne ausschließlich die Pharmaindustrie: Die könnte wieder Milliarden-Gewinne machen mit Präparaten, für die es längst gleich wirksame, aber um ein Vielfaches preiswertere Austauschpräparate gibt. Es ist eben nicht immer gleich eine "Schikane" der Krankenkassen, wenn sie effektiv die bislang nur zum Nutzen und Frommen der Wirtschaft explodierenden Kosten minimieren - ohne dass wir als die Versicherten daran Schaden erleiden.

Natürlich sind wir alle mehr oder weniger genervt, wenn wir alle paar Monate oder gar Wochen schon wieder das Medikament eines anderen Herstellers über den Apothekentresen gereicht bekommen - und für die Apotheken-Mitarbeiter ist es gewiss auch nicht gerade vergnüglich, bei jedem Rezept erst einmal im Internet nach möglichen kostengünstigeren Alternativen suchen zu müssen.

Aber dabei geht es lediglich um Bequemlichkeit - nicht um unsere Gesundheit. Gibt es in dieser Hinsicht Bedenken, wird bereits jetzt jeder verantwortungsbewusste Arzt mit einem X am "aut idem" dafür sorgen, dass wir genau das Medikament bekommen, das wir wirklich benötigen.

Die Petitions-Aktion der Deutschen Parkinson Vereinigung und ihres Geschäftsführers Mehrhoff ist für uns Kranke flüssiger als jeder Hustensaft: Sie ist überflüssig - und schadet uns unterm Strich, weil mit Hilfe willfähriger Ärzte und pharmaabhängiger angeblicher Patientenvertreter unsere Versichertenbeiträge dann ohne vernünftigen Grund wieder unkontrolliert in die Kassen der Pharmakonzerne fließen würden.

Mit ihrer Petitionskampagne zugunsten der Pharmakonzerne machen sich die dPV-"Gärtner" zum sprichwörtlichen "Bock"

Jos van Aken


dPV-Manager darf Pharma-Interessen darstellen - Forderung nach Teilhabe interessiert nichtIm kritischen Vergleich: Die Lobby-Petition für Pharmaindustrievs. 25.000 Unterschriften für das dem "Teilhabegesetz JETZT"

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Petitionen sind nicht ganz unumstritten. Ernsthafte Kritiker beklagen mittlerweile eine regelrechte "Inflation" dieses in Artikel 17 des Grundgesetzes verankerte Instruments der Willensbekundung und des Rufs von Bürgern nach (Ab)Hilfe durch eigens dafürgeschaffene parlamentarische Instanzen, die Petitionsausschüsse, wenn es um gefühlte und tatsächliche Missstände geht. Zwei Petitionen sorgen zurzeit für Aufregung und Zorn unter behinderten Menschen - auf ganz unterschiedliche Weise.

Da ist zunächst die Petition, mit der sich in der kommenden Woche der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beschäftigen wird. Diese vom Geschäftsführer der Deutschen Parkinsonvereinigung Friedrich-Wilhelm Mehrhoff initiierte und von 50.000 Menschen unterzeichnete Petition entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Marketing-Kampagne von Pharmakonzernen, für die echte Interessen chronisch kranker Menschen missbraucht werden.

   Gutgläubige Patienten instrumentalisiert   

Der angebliche Patientenanwalt Mehrhoff instrumentalisiert leicht- und gutgläubige Unterzeichner dieser Petition, um eine der Lieblingsträume der Pharmakonzerne per Petitionsdruck wahr werden zu lassen. Gefordert wird nicht weniger als die Abschaffung der kostenvernüftigen aut-idem-Regelung - und zwar für alle Medikamente, die Parkinson-Patienten verschrieben werden. Die unausweichliche Folge wäre eine erhebliche Steigerung der Verkaufszahlen für Blockbustern und damit des Umsatzes und Gewinns überteuerter Original-Medikamente statt der wirkstoffgleichen Generika. Profitieren würden davon ausschließlich Pharmaunternehmen - und zwar im Milliarden-Bereich.

Medizinisch ist die von der dPV-initiierte Petition absolut unsinnig: Bereits jetzt können Ärzte auf der Verabreichung der von ihnen verschriebenen Original-Medikamente bestehen, wenn das medizinisch sinnvoll ist, weil zum Beispiel Füll- oder Hilfsstoffe der preiswerteren Austausch-Präparate vom Kranken nicht vertragen werden. Warum sich die angebliche Patienten-Organisation zum Lobbyisten der Pharmaindustrie macht, ist ein offenes Geheimnis und wundert keinen kritischen Beobachter der "Selbsthilfe"-Szene: Die dPV ist seit Jahren für ihre Nähe zu und finanzielle Abhängigkeit von Pharmafirmen bekannt.

Nicht ganz so viele Unterzeichner, aber immerhin 25.000 Menschen unterstützen die zweite Petition, die seit einigen Tagen für Negativschlagzeilen sorgt - allerdings nicht wegen der inhaltlichen Forderung. Es geht um das Teilhabegesetz, das nach Ansicht der Petitionsunterzeichner nicht weiter auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben werden darf - eine Forderung, die in Sonntagsreden von Politikern der Großen Regierungskoalition ständig vollmundig unterstützt wird. Ein Teilhabegesetz, das diesen Namen verdient, wäre eine der wichtigen Grundvoraussetzungen für die wirkliche Umsetzung der von Deutschland anerkannten Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Außer nicht gehaltenen Wahlversprechungen und Sonntagsreden der Politiker in der Regierungsverantwortung ist bisher nichts geschehen in Sachen des seit Jahren überfälligen Teilhabegesetzes. Stattdessen sorgte die Große Koalition eiligst dafür, dass ein wesentlicher Teil (5 Milliarden Euro) der Finanzierungsgrundlage für die Realisierung eines solchen Gesetzes schleunigst in andere Kanäle umgeleitet wurde.

Während die dPV-Petition für die Gewinninteressen der Pharmaindustrie am kommendem Montag vom Petitionsausschuss des Bundestages diskutiert wird, der dem dPV-Geschäftsführer Mehrhoff als Hauptpetenten Gelegenheit gibt, die Forderungen ausführlich darzustellen, kam es zeitgleich zu einem Eklat um die Petition in Sachen Teilhabegesetz.

   Die kalte Schulter der Vera Bentele   

Ausgerechnet die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung von CDU/CSU und SPD, Vera Bentele, zeigte den behinderten und nicht behinderten Unterzeichnern der Petition die sprichwörtliche "kalte Schulter" und verweigerte eine persönliche Entgegennahme der Unterschriften - ein Affront.

Mit ihrer Weigerung läßt Bentele, die selbst köperlich behindert ist, überdeutlich erkennen und ausrichten, dass sie an der unmissverständlichen Willensbekundung von rund 25.000 Unterzeichnern der Petition nicht sonderlich interessiert ist. Das Verhalten der sonst sonst ausgesprochen medienaffinen Bentele dürfte rechtlich allerdings nicht zu beanstanden sein: Eine persönliche Entgegennahme der Unterschriften einer solchen Petition ist gesetzlich formal nicht vorgeschrieben - und eine Behandlung mit Anhörung des Hauptpetenten im Petitionsausschuss des Bundestages ist auch erst bei einer Zahl von mindestens 50.000 Unterzeichnern vorgesehen.

Aber der von Bentele provozierte Eklat ist ein atmosphärisches Signal der Missachtung der berechtigten Interessen behinderter Menschen. Was die sonst jede Gelegenheit öffentlicher Auftritte zur Imagepflege nutzende frühere Spitzensportlerin geritten hat, ihre Mitarbeiterin Mandy Haupt mit der Weigerung der Entgegennahme der Petitions-Unterschriften zu beauftragen - mit dem Hinweis auf "die Fülle ihres Terminkalenders", läßt Raum für Vermutungen:

Entweder erlag Bentele einem Anfall unbedachter Ehrlichkeit, oder aber die Karrieristin, die nach Erfolgen im Behindertensport über dem Umweg als Wahlkampfhelferin für den Münchener OB als SPD-Wunschkandidatin den bisherigen honorigen Bundesbehindertenbeauftragten Hüppe ohne sachliche Kompetenz verdrängte, hat wahrscheinlich aber einfach menschenverachtend reagiert - ohne es auch nur zu merken.

Geradezu zynisch der Nachsatz in der Absatz, Bentele wünsche dem Initiator der Petition "auch noch weiterhin viel Erfolg bei der Arbeit."

   Taten fordern - Forderungen ignorieren   

Überdeutlich wird die tatsächliche Haltung der Bundesbehindertenbeauftragten Vera Bentele gegenüber ihrer Klientel, den rund 7,5 Millionen Menschen mit Behinderungen, wenn man ihre jetzige Gleichgültigkeit gegenüber den Forderungen nach Schaffung eines Teilhabegesetzes mit ihren markigen Forderungen bei ihrem Jahresempfang an Bundeskanzlerin Angela Merkel vergleicht. Da hatte sie auf die üblichen leeren Versprechungen der Regierungschefin schlagzeilenträchtig (und kritische Behinderte narkotisierend) angemerkt, jetzt müssten den Merkel-Worten aber auch Taten folgen.

Wie die "Taten" der regierenden Großen Koalition im politischen Alltag aussehen, zeigte sich gerade vor wenigen Wochen bei den Beratungen des Bundeskabinetts über die mittelfristige Finanzplanung ohne zwingenden Grund 5 Milliarden EURO verplant, die als Entlastung der Kommunen vorgesehen waren. Ursprünglich war versprochen worden, dass diese Mittel in das geplante Bundesteilhabegesetz fließen. Davon war aber keine Rede mehr. Nicht einmal Konturen eines Bundesteilhabegesetzes sind bislang zu erkennen. Dieses Gesetz ist seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 überfällig.

Jos van Aken

Diskussion über Sicherheitsvorschriften übertrieben?Rollstuhlfahrerin in Straßenbahn verletzt bei Notbremsung

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Über den Sturz einer 27jährigen Rollstuhlfaherin in einer Chemnitzer Straßenbahn berichtet das Blog von "behindert-barrierefrei e.V." auf Facebook. Unfallursache war eine Notbremsung der Straßenbahn. Der Unfallverursacher, Fahrer eines Pkw, der die Straßenbahn durch sein Fahrverhalten zur Gefahrenbremsung genötigt hatte, beging Unfallflucht.

Aus dem Bericht geht nicht explizit hervor, ob und wenn ja wie die Rollstuhlfahrerin in der Straßenbahn gesichert war. Es ist allerdings mehr als unwahrscheinlich, dass das Unfallopfer, das nur leicht verletzt wurde, korrekt mit seinem Rollstuhl auf einem für Rollstühle reservierten Platz stand - also entgegen der Fahrtrichtung mit der Rückseite des Rollstuhls gegen eine Prallplatte.

Unklar ist auch, ob es sich tatsächlich - wie von der Chemnitzer Polizei im Pressebericht geschildert, um einen "Rollstuhl" handelte oder vielleicht einen E-Scooter: Diese meist nicht sicher zu positionierenden Fahrzeuge werden von Laien (und das sind meist Journalisten) oft immer noch sachlich falsch als Rollstühle bezeichnet.

In Internetforen wird immer wieder behauptet, die Diskussion über eine sichere Platzierung von Rollstühlen in Bussen und Straßenbahnen sei hinfällig oder werde zumindest der Realität nicht gerecht - mit der Begründung, dass Rollstühle und E-Scooter so schwer und deshalb "standfest" seien, dass bei einer Bremsung von Bus oder Bahn schon nichts geschehe.

JvA
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